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Kind wegen Körperverletzung angezeigt

Verfasst: 24.10.2015, 19:31
von abc1232
Mein Sohn, 10, hat einen Klassenkameraden gewürgt, wurde für zwei Wochen suspendiert und wegen Körperverletzung angezeigt bzw. Als beschuldigter vorgeladen. Welche Konsequenzen drohen uns?

Verfasst: 26.10.2015, 13:44
von lexlegis
Es passiert genau gar nichts!

Ihr Kind ist mit 10 Jahren noch strafunmündig, also nicht strafbar (§ 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 JGG). Auch zivilrechtliche Ansprüche nach §§ 1295, 1325 ABGB versagen (§§ 21 Abs 2, 176 ABGB).

Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, wonach Sie zur Verantwortung gezogen werden könnten ist nicht anzunehmen, da Sie während der Schulzeit eine solche nicht trifft. Demnach entfällt auch § 1309 ABGB.

Sie können das Ganze getrost ignorieren. Moralisch gesehen sollten Sie Ihren Sohn ins Gespräch nehmen und sich unter Umständen mit dem angegriffenen Kind und dessen Eltern zusammensetzen. Sehen Sie sich dazu den Film der Gott des Gemetzels an.

MfG
lexlegis

Verfasst: 26.10.2015, 14:40
von abc1232
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich habe das eindringliche Gespräch mit meinem Sohn natürlich nicht verabsäumt. Ein zusammensetzen mit der Gegenpartei wird sich schwierig gestalten, sind nicht Gesprächsbereit.

Verfasst: 26.10.2015, 14:40
von abc1232
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich habe das eindringliche Gespräch mit meinem Sohn natürlich nicht verabsäumt. Ein zusammensetzen mit der Gegenpartei wird sich schwierig gestalten, sind nicht Gesprächsbereit.

Verfasst: 29.02.2016, 21:45
von Das_Pseudonym
Schade das sowas nicht möglich ist!
:evil: In der hinsicht sollte man was ändern!