Nachbar bei Diebstahl gefilmt

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Michaela Trankwitz
Beiträge: 6
Registriert: 19.10.2015, 18:43

Nachbar bei Diebstahl gefilmt

Beitrag von Michaela Trankwitz » 19.10.2015, 19:39

Guten Tag,

innerhalb des letzten Jahres ist es wiederholt vorgekommen, dass der Reifen meines Fahrrades in der Nacht (offensichtlich mit einem Nagel oder einer Nadel) aufgestochen wurde. Aufgrund eines ständigen Streites mit meinem Nachbarn wegen diverser Kleinigkeiten habe ich diesen verdächtigt.

Ich habe vor 2 wochen eine Kamera versteckt in diesem Fahrradkeller laufen lassen und ihn tatsächlich (eindeutig erkennbar) dabei gefilmt, wie er den Reifen mit einem Messer aufgestochen hat.

Daraufhin bin ich zur Polizei, und habe ihnen erzählt, dass ich mich diese Nacht dort in dem Radkeller versteckt hatte (hinter einem Mistkübel - was auch plausibel wäre) und meinen Nachbar einerseits beobachtet, andererseits mit meinem HANDY gefilmt hätte. So steht es auch im Polizeiprotokol. Die installierte Kamera habe ich nicht erwähnt, weil ich wusste, dass ich dies eigentlich nicht hätte dürfen.

Mitte November ist nun eine Verhandlung vor der Staatsanwaltschaft in Salzburg, wo ich als Zeuge aussagen soll. Bei einer Auswertung des Videomaterials ist herausgekommen, dass mein Video aufgrund der Qualität, der Linsenverzerrung und der Wackelfreiheit von einer installierten Kamera stammen muss.

Nun meine Fragen:

1) Inwieweit stellt es ein Problem dar, wenn ich vor Gericht zugebe, dass es sich um eine fix installierte Kamera handelte? Wird das Videomaterial dann nicht mehr als Beweismittel zugelassen? Was muss ich befürchten, dass mir droht? Eine Anzeige wegen der Aufzeichnung? Eine Anzeige weil ich vor der Polizei behauptet habe es wäre mein Handy gewesen?

2) Was wenn ich vor Gericht behaupte, ich wäre daneben gestanden, hätte ihn beobachtet UND aber gleichzeitig eine Kamera dort installiert, die ich gestartet habe in dem Moment in dem er den Fahradabstellraum betreten hat? Dürfte ich das? Dürfte ich jemanden bei einer derartigen illegalen Aktivität filmen, oder stellt auch das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes dar?

Danke vielmals für jede Hilfe!
Freundliche Grüße,
Michael



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 20.10.2015, 09:54

Faktum ist, dass sie vor der Polizei falsch ausgesagt haben und droht Ihnen ein Strafverfahren nach § 288 StGB.

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