Grundstück: Absicherung bei Höhenunterschied
Verfasst: 17.10.2015, 11:19
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Baurecht oder auch Nachbarschaftsrecht:
Ich baue gerade ein Einfamilienhaus in Vorarlberg an einem leichten Hang (ca 4,5M Höhenunterschied auf einer Länge von 25 Metern von Süd nach Nord). Im Zuge der Geländemodellierung ist zum nordseitigen Nachbarn mit einem Abstand von 1 Meter zur Grundgrenze ein Höhenunterschied von gut 2 Metern in die Tiefe entstanden. Somit befindet sich das nivellierte Hausniveau 2 Meter unter dem Nachbargrundstück (ca 80° Winkel), nach Süden zur Straße hin haben wir die 2,5 Meter Aufschüttung teils in Stufen, teils in der Einfahrt auf 0% Höhenunterschied zur Grundgrenze nach Süden verlaufen lassen.
Der nordseitige Nachbar wiederum hat eine Begrenzungsmauer von ca 80cm an seiner Grundgrenze.
Somit ist ein Höhenunterschied zwischen den beiden Grundstücken von bis zu 2,8 Meter entstanden.
Besagter nordseitiger Nachbar fordert von uns die Absicherung seiner Gäste, Personen usw. via Zaun oder Hecke auf unserem Grund dass diese nicht auf unseren Grund fallen.
Wer ist für die Absicherung zuständig?
Bin ich verpflichtet einen Zaun oder eine Absicherungsmaßnahme zu stellen, wenn er mein Grundstück nicht betreten darf?
Meiner Meinung nach und auch der Meinung nach den Baufirmen, Erdbewegern etc muss der Nachbar seine Gäste daran hindern unser Grundstück zu betreten bzw. darauf zu fallen.
Stimmt diese Information?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Christian
ich habe eine Frage zum Baurecht oder auch Nachbarschaftsrecht:
Ich baue gerade ein Einfamilienhaus in Vorarlberg an einem leichten Hang (ca 4,5M Höhenunterschied auf einer Länge von 25 Metern von Süd nach Nord). Im Zuge der Geländemodellierung ist zum nordseitigen Nachbarn mit einem Abstand von 1 Meter zur Grundgrenze ein Höhenunterschied von gut 2 Metern in die Tiefe entstanden. Somit befindet sich das nivellierte Hausniveau 2 Meter unter dem Nachbargrundstück (ca 80° Winkel), nach Süden zur Straße hin haben wir die 2,5 Meter Aufschüttung teils in Stufen, teils in der Einfahrt auf 0% Höhenunterschied zur Grundgrenze nach Süden verlaufen lassen.
Der nordseitige Nachbar wiederum hat eine Begrenzungsmauer von ca 80cm an seiner Grundgrenze.
Somit ist ein Höhenunterschied zwischen den beiden Grundstücken von bis zu 2,8 Meter entstanden.
Besagter nordseitiger Nachbar fordert von uns die Absicherung seiner Gäste, Personen usw. via Zaun oder Hecke auf unserem Grund dass diese nicht auf unseren Grund fallen.
Wer ist für die Absicherung zuständig?
Bin ich verpflichtet einen Zaun oder eine Absicherungsmaßnahme zu stellen, wenn er mein Grundstück nicht betreten darf?
Meiner Meinung nach und auch der Meinung nach den Baufirmen, Erdbewegern etc muss der Nachbar seine Gäste daran hindern unser Grundstück zu betreten bzw. darauf zu fallen.
Stimmt diese Information?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Christian