Aufzeichnung eines Telefongesprächs
Verfasst: 09.01.2006, 23:38
Hi,
Ich wurde von einer Frau M. angerufen und das Gespräch verlief ungefähr wie folgt:
Frau M.: "Wird der Schnee jetzt geräumt?"
ich: "Nein!"
Frau M.: "Na gut, das habe ich jetzt auf Band aufgenommen - da wird noch einiges auf euch zukommen."
Mittlerweile weiß ich, dass im StGB § 120 der Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten geregelt ist, dass ich selbst eine Klage beim Bezirksgericht einbringen müsste und dass das Aufzeichnen nur strafbar ist, falls beabsichtigt war es einen anderen Unbefugten zugänglich zu machen bzw. zugänglich gemacht wurde.
Ich habe keine Ahnung welchen Vorteil sich Frau M. aus dieser Tonbandaufnahme erhofft. Ich vermute sie wird sie wohl irgendjemanden vorspielen wollen bzw. es bereits getan haben.
Aber: Wie soll ich das wissen bzw. beweisen?
.) Persönlichen Besuch in Begleitung eines Familienangehörigen abstatten, und sie eventuell zu einer Aussage diesbezüglich zu bewegen (da sie sich vermutlich nicht bewusst ist, dass ihr Vorgehen strafbar ist.) Aber ist ein Familienangehöriger als Zeuge glaubwürdig? Ein Freund wäre wohl auch nicht viel besser, oder? Eventuell eine völlig unbeteiligte Person als Zeugen bezahlen? Aber wenn sie die Person nicht kennt, könnte sie misstrauisch werden.
.) Selbst eine Tonbandaufzeichnung vornehmen *lol*
Gibt es überhaupt eine Chance, dass Frau M. bestraft wird?
Für Deine Einschätzung/Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
mfg,
Andreas
Ich wurde von einer Frau M. angerufen und das Gespräch verlief ungefähr wie folgt:
Frau M.: "Wird der Schnee jetzt geräumt?"
ich: "Nein!"
Frau M.: "Na gut, das habe ich jetzt auf Band aufgenommen - da wird noch einiges auf euch zukommen."
Mittlerweile weiß ich, dass im StGB § 120 der Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten geregelt ist, dass ich selbst eine Klage beim Bezirksgericht einbringen müsste und dass das Aufzeichnen nur strafbar ist, falls beabsichtigt war es einen anderen Unbefugten zugänglich zu machen bzw. zugänglich gemacht wurde.
Ich habe keine Ahnung welchen Vorteil sich Frau M. aus dieser Tonbandaufnahme erhofft. Ich vermute sie wird sie wohl irgendjemanden vorspielen wollen bzw. es bereits getan haben.
Aber: Wie soll ich das wissen bzw. beweisen?
.) Persönlichen Besuch in Begleitung eines Familienangehörigen abstatten, und sie eventuell zu einer Aussage diesbezüglich zu bewegen (da sie sich vermutlich nicht bewusst ist, dass ihr Vorgehen strafbar ist.) Aber ist ein Familienangehöriger als Zeuge glaubwürdig? Ein Freund wäre wohl auch nicht viel besser, oder? Eventuell eine völlig unbeteiligte Person als Zeugen bezahlen? Aber wenn sie die Person nicht kennt, könnte sie misstrauisch werden.
.) Selbst eine Tonbandaufzeichnung vornehmen *lol*
Gibt es überhaupt eine Chance, dass Frau M. bestraft wird?
Für Deine Einschätzung/Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
mfg,
Andreas