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Schlichtes Miteigentum

Verfasst: 12.10.2015, 17:36
von Fragen2
Hallo Experten,

Folgendes Problem beschäftigt mich:
Darf bei einem schlichten Miteigentum eines Gebäudes ein Miteigentümer dort Tiere (Katzen) halten und die Flächen mit seinem Eigentum befüllen wenn das den anderen Miteigentümern nicht recht ist ?

Vielen Dank für eure Antworten!

Verfasst: 16.10.2015, 19:04
von Manannan
Das ist vielmehr eine Frage der Vereinbarung unter den Miteigentümern.