Schlichtes Miteigentum
Verfasst: 12.10.2015, 17:36
Hallo Experten,
Folgendes Problem beschäftigt mich:
Darf bei einem schlichten Miteigentum eines Gebäudes ein Miteigentümer dort Tiere (Katzen) halten und die Flächen mit seinem Eigentum befüllen wenn das den anderen Miteigentümern nicht recht ist ?
Vielen Dank für eure Antworten!
Folgendes Problem beschäftigt mich:
Darf bei einem schlichten Miteigentum eines Gebäudes ein Miteigentümer dort Tiere (Katzen) halten und die Flächen mit seinem Eigentum befüllen wenn das den anderen Miteigentümern nicht recht ist ?
Vielen Dank für eure Antworten!