Schlichtes Miteigentum

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Fragen2
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Registriert: 12.10.2015, 17:31

Schlichtes Miteigentum

Beitrag von Fragen2 » 12.10.2015, 17:36

Hallo Experten,

Folgendes Problem beschäftigt mich:
Darf bei einem schlichten Miteigentum eines Gebäudes ein Miteigentümer dort Tiere (Katzen) halten und die Flächen mit seinem Eigentum befüllen wenn das den anderen Miteigentümern nicht recht ist ?

Vielen Dank für eure Antworten!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 16.10.2015, 19:04

Das ist vielmehr eine Frage der Vereinbarung unter den Miteigentümern.

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