Hallo Experten,
Folgendes Problem beschäftigt mich:
Darf bei einem schlichten Miteigentum eines Gebäudes ein Miteigentümer dort Tiere (Katzen) halten und die Flächen mit seinem Eigentum befüllen wenn das den anderen Miteigentümern nicht recht ist ?
Vielen Dank für eure Antworten!
Schlichtes Miteigentum
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