begräbniskosten
Verfasst: 11.10.2015, 08:36
liebes jus-team,
meine großmutter vertarb im märz 2015.
da sie in das grab meiner cousine kam wurde beim bestattungsunternehmen der name meier cousine als auftragsgeberin bekanntgebeben.
die bestattungskosten habe ich als nicht erbberechtigte ausgelegt.
da die verlassenschaft durch streitigkeiten immer noch andauert und mir der notar gesagt hat das ich mir die begräbniskosten von den erben selbst holen müsse.würde ich nun gerne folgendes wissen:
da die rechnung der bestattungsfirma auf meine cousine läuft und ich den betrag von meinem konto abbuchen hab lassen. kann ich rechtlich gesehen die ausgelegten 6500 euro von meiner cousine gleich fordern? das die verlassenschaft unnötig in die länge gezogen wird war nicht absehbar.
vielen dank und lg
andrea
meine großmutter vertarb im märz 2015.
da sie in das grab meiner cousine kam wurde beim bestattungsunternehmen der name meier cousine als auftragsgeberin bekanntgebeben.
die bestattungskosten habe ich als nicht erbberechtigte ausgelegt.
da die verlassenschaft durch streitigkeiten immer noch andauert und mir der notar gesagt hat das ich mir die begräbniskosten von den erben selbst holen müsse.würde ich nun gerne folgendes wissen:
da die rechnung der bestattungsfirma auf meine cousine läuft und ich den betrag von meinem konto abbuchen hab lassen. kann ich rechtlich gesehen die ausgelegten 6500 euro von meiner cousine gleich fordern? das die verlassenschaft unnötig in die länge gezogen wird war nicht absehbar.
vielen dank und lg
andrea