Mitgliedsbeitraege - Rueckerstattung nach Todesfall?
Verfasst: 07.10.2015, 10:49
Erlischt durch den Tod automatisch die Mitgliedschaft bei Vereinen, Fitnesscenter, etc.?
Haben die Erben Anspruch auf Anteilige Rueckerstattung der Mitgliedbeitraege (z.b halbes Jahr, wenn im Juni verstorben)?
Gilt dies auch fuer andere jaehrliche Vorauszahlungen, (z.b. Versicherungsvertraege, wenn diese vom Erben gekuendigt werden)?
Kann eine etaige Rueckforderung schon mit Amtsbestaetigung erfolgen, oder braucht es dazu den Einantwortungsbeschluss?
Haben die Erben Anspruch auf Anteilige Rueckerstattung der Mitgliedbeitraege (z.b halbes Jahr, wenn im Juni verstorben)?
Gilt dies auch fuer andere jaehrliche Vorauszahlungen, (z.b. Versicherungsvertraege, wenn diese vom Erben gekuendigt werden)?
Kann eine etaige Rueckforderung schon mit Amtsbestaetigung erfolgen, oder braucht es dazu den Einantwortungsbeschluss?