Mitgliedsbeitraege - Rueckerstattung nach Todesfall?

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Tom4
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Mitgliedsbeitraege - Rueckerstattung nach Todesfall?

Beitrag von Tom4 » 07.10.2015, 10:49

Erlischt durch den Tod automatisch die Mitgliedschaft bei Vereinen, Fitnesscenter, etc.?
Haben die Erben Anspruch auf Anteilige Rueckerstattung der Mitgliedbeitraege (z.b halbes Jahr, wenn im Juni verstorben)?
Gilt dies auch fuer andere jaehrliche Vorauszahlungen, (z.b. Versicherungsvertraege, wenn diese vom Erben gekuendigt werden)?
Kann eine etaige Rueckforderung schon mit Amtsbestaetigung erfolgen, oder braucht es dazu den Einantwortungsbeschluss?



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 12.10.2015, 23:25

Der Vertrag mit einem Fitnesscenter für den Gebrauch der dort zur Verfügung gestellten Geräte hat werkvertragliche (wenn ein Trainer dabei ist) und mietvertragliche Eigenschaften (das Recht die Sachen gegen Entgelt zu benutzen), wobei die mietvertraglichen Eigenschaften hier überwiegen.

Demnach ist ein solcher Vertrag eher als Bestandvertrag nach §§ 1090, 1091 erster Halbsatz ABGB zu werten.

Durch den Tod eines der vertragsschließenden Teile wird der Bestandvertrag in der Regel nicht aufgehoben (§ 1116a Satz 1 ABGB).

In diesem Fall sollten Sie die AGB des Centers bzw. die direkten Vertragsbestimmungen einsehen, vielleicht findet sich dort etwas Hilfreiches.

Bei Vereinen sieht die Sache wieder anders aus. In der Regel erlischt die Mitgliedschaft und somit die Verpflichtung einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, mit dem Tod des Vereinsmitgliedes.

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