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Pflichtteil verjährt?
Verfasst: 05.01.2006, 20:06
von JUSLINE
Der Erblasser verstarb ohne letztwillige Verfügung.
Gilt das auch wen kein Testament vorhanden ist?
Dise Frage richtet an "Gene"
RE: Pflichtteil verjährt?
Verfasst: 05.01.2006, 23:06
von Gene
eine letztwillige Verfügung ist ein Testament.
wenn diese nicht vorhanden ist, gibts auch kein Testament
RE: Pflichtteil verjährt?
Verfasst: 06.01.2006, 10:56
von JUSLINE
tritt dann die Verjährung des Pflichtteiles nach 3 Jahren oder erst nach 30 Jahren ein?
Ich habe meine Frage nicht richtig formuliert. Entschuldigung!
RE: Pflichtteil verjährt?
Verfasst: 06.01.2006, 15:14
von Gene
Die allgemeine Verjährungsfrist des ABGB beträgt 30 Jahre.
In bestimmten Fällen ist die Frist auf 3 Jahre verkürzt, z. B. das Recht, eine letztwillige Verfügung (Testament) umzustoßen, den Pflichtteil oder seine Ergänzung zu FORDERN.