Erlass vs. Gesetz/Verordnung
Verfasst: 29.09.2015, 15:31
Hallo,
ich bin Mathematiker und kein Experte für das Rechtswesen. Im Zuge von Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass die EU-Bio-Verordnung 889/2008 in Österreich durch Erlässe des Gesundheitsministeriums "präzisiert" wird. Konkret wird per Erlass BMG-75340/0010-II/B/13/2013 der Anbau in Substratkultur (d. h. vom Boden getrennt) für die biologische Produktion verboten. Die EU-Bio-Verordnung verbietet nur anorganische Hydrokultur, nicht aber z. B. Kokosfaser-Blöcke, in denen Pflanzen wachsen (zumindest nicht ausdrücklich).
Meine Fragen dazu:
1) Ist es "normal", dass derartige Vorschriften per Erlass beschlossen werden? Ich dachte, Erlässe sind rein interne Verwaltungsvorschriften zwischen Behörden. Die Bio-Erlässe betreffen aber alle Biobauern. Irgendwo habe ich gelesen, dass nur Gesetze und Verordnungen "gehörig kundgemacht" sind. Stimmt das?
2) Sollte ich den oben genannten Erlass auch auf www.ris.bka.gv.at finden? Leider war meine Suche dort nicht erfolgreich.
3) Wieso ist in dieser Sache überhaupt das Gesundheitsministerium und nicht das Ministerium für Landwirtschaft u. a. zuständig? Wo finde ich das Gesetz, das dies regelt und dem Gesundheitsminister erlaubt, die EU-Bio-Verordnung per Erlass überzuerfüllen?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen.
Gruß, Mario
ich bin Mathematiker und kein Experte für das Rechtswesen. Im Zuge von Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass die EU-Bio-Verordnung 889/2008 in Österreich durch Erlässe des Gesundheitsministeriums "präzisiert" wird. Konkret wird per Erlass BMG-75340/0010-II/B/13/2013 der Anbau in Substratkultur (d. h. vom Boden getrennt) für die biologische Produktion verboten. Die EU-Bio-Verordnung verbietet nur anorganische Hydrokultur, nicht aber z. B. Kokosfaser-Blöcke, in denen Pflanzen wachsen (zumindest nicht ausdrücklich).
Meine Fragen dazu:
1) Ist es "normal", dass derartige Vorschriften per Erlass beschlossen werden? Ich dachte, Erlässe sind rein interne Verwaltungsvorschriften zwischen Behörden. Die Bio-Erlässe betreffen aber alle Biobauern. Irgendwo habe ich gelesen, dass nur Gesetze und Verordnungen "gehörig kundgemacht" sind. Stimmt das?
2) Sollte ich den oben genannten Erlass auch auf www.ris.bka.gv.at finden? Leider war meine Suche dort nicht erfolgreich.
3) Wieso ist in dieser Sache überhaupt das Gesundheitsministerium und nicht das Ministerium für Landwirtschaft u. a. zuständig? Wo finde ich das Gesetz, das dies regelt und dem Gesundheitsminister erlaubt, die EU-Bio-Verordnung per Erlass überzuerfüllen?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen.
Gruß, Mario