Hallo,
ich bin Mathematiker und kein Experte für das Rechtswesen. Im Zuge von Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass die EU-Bio-Verordnung 889/2008 in Österreich durch Erlässe des Gesundheitsministeriums "präzisiert" wird. Konkret wird per Erlass BMG-75340/0010-II/B/13/2013 der Anbau in Substratkultur (d. h. vom Boden getrennt) für die biologische Produktion verboten. Die EU-Bio-Verordnung verbietet nur anorganische Hydrokultur, nicht aber z. B. Kokosfaser-Blöcke, in denen Pflanzen wachsen (zumindest nicht ausdrücklich).
Meine Fragen dazu:
1) Ist es "normal", dass derartige Vorschriften per Erlass beschlossen werden? Ich dachte, Erlässe sind rein interne Verwaltungsvorschriften zwischen Behörden. Die Bio-Erlässe betreffen aber alle Biobauern. Irgendwo habe ich gelesen, dass nur Gesetze und Verordnungen "gehörig kundgemacht" sind. Stimmt das?
2) Sollte ich den oben genannten Erlass auch auf www.ris.bka.gv.at finden? Leider war meine Suche dort nicht erfolgreich.
3) Wieso ist in dieser Sache überhaupt das Gesundheitsministerium und nicht das Ministerium für Landwirtschaft u. a. zuständig? Wo finde ich das Gesetz, das dies regelt und dem Gesundheitsminister erlaubt, die EU-Bio-Verordnung per Erlass überzuerfüllen?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen.
Gruß, Mario
Erlass vs. Gesetz/Verordnung
Erlässe sind sogenannte Verwaltungsverordnungen und gelten behördenintern.
Die Umsetzung der betreffenden VO obliegt dem Landeshauptmann; wie dies von den einzelnen Behörden dann einheitlich abzuwickeln ist, wird im Erlasswege geregelt. Dies ist auch sinnvoll, denn ohne Durchführungserlass würde jede Behörde ihr eigenes Süppchen kochen.
Die einzelnen Erlässe dazu finden sie unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at ... recht.html
Die Umsetzung der betreffenden VO obliegt dem Landeshauptmann; wie dies von den einzelnen Behörden dann einheitlich abzuwickeln ist, wird im Erlasswege geregelt. Dies ist auch sinnvoll, denn ohne Durchführungserlass würde jede Behörde ihr eigenes Süppchen kochen.
Die einzelnen Erlässe dazu finden sie unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at ... recht.html
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Die Erlässe gelten in dem Fall der Bio-Erlässe aber eben nicht rein "behördenintern", sondern stellen Weisungen an die privaten Bio-Kontrollstellen dar. Diese betreffen wiederum zigtausende Biobauern. Die Situation wäre also so, als würde eine neue Vorschrift für Autofahrer (z. B. "Jedes Auto braucht eine Erdung") nicht per Gesetz oder Verordnung an die Autofahrer kundgetan, sondern als Weisung an die Betriebe, die das Pickerl ausstellen. Im schlimmsten Fall erfährt der Autofahrer erst von denen von der Regelung. Im RIS sind die Bio-Erlässe *nicht* zu finden, auch nicht der Verweis auf die Verbrauchergesundheit-Website. Ist der Bürger verpflichtet, das gesamte Internet nach Vorschriften abzusuchen?
Die Frage ist, wieso macht das Gesundheitsministerium nicht Verordnungen, wenn die Vorschriften auch außerhalb der Behörden gelten sollen?
Sicher ist es einfacher, Erlässe als Verordnungen zu machen. Aber wenn dieser einfache Weg zulässig ist, verstehe ich nicht, wieso er dann nicht immer genommen wird (z. B. bei der Regulierung von Stromnetzbetreibern).
Die Frage ist, wieso macht das Gesundheitsministerium nicht Verordnungen, wenn die Vorschriften auch außerhalb der Behörden gelten sollen?
Sicher ist es einfacher, Erlässe als Verordnungen zu machen. Aber wenn dieser einfache Weg zulässig ist, verstehe ich nicht, wieso er dann nicht immer genommen wird (z. B. bei der Regulierung von Stromnetzbetreibern).
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