Verwaltungsabgabe
Verfasst: 05.01.2006, 13:02
Bei einer Baubewilligung nach einer Bauverhandlung wurden mir Verwaltungskosten vorgeschrieben. Ich habe den Schlüssel der Kosten in der entsprechenden Verordnung nachgesehen TP 29. Pro m2 Neu- oder Zubau ist der Betrag von 0,36 Euro vorzuschreiben. Wie ist die Berechnungsfläche des Zubaus und Dachausbau zu rechnen. Ist der überdachte Vorplatz ebenfalls zu berechnen.
Ich habe bei meinem Wohnhausm, Außenmasse 13 x 11 Meter den Dachbodenausbau, samt neuen Dach bei der Gemeinde eine Bauverhandlung beantragt. In den Außenmasse ist ein überdachter Vorplatz mit den Massen 1,8 x 3 Meter enthalten. Es wurde mir Verwaltungskosten in der Hohen von 104,- Euro vorgeschrieben. rechtens? Bei meiner Berechnung komme ich Betrag 51,48 Euro. Da mindestens 61,77 Euro vorzuschreiben sind, müsste dieser Betrag vorgeschrieben werden.
Bei einem weiteren Bauvorhaben habe ich ein Bauwerk mit drei Abstellräumen samt leeren Dachboden beantragt. Die Masse betrugen 8 x 14,02 Meter. Es wurden Kosten in der Höhe von 87,80 Euro vorgeschrieben. Sind bei einem leeren Dachboden ebenfalls die Verwaltungsabgaben zu bezahlen?
Ebenfalls mußte ich Sachverständigenkosten bezahlen. Diese Kosten wurde mit § 76 AVG begründet. Laut § 52 ist ein amtlicher Sachverständigen heranzuziehen. Sind diese Kosten rechtens vorgeschrieben?
leonardo
Ich habe bei meinem Wohnhausm, Außenmasse 13 x 11 Meter den Dachbodenausbau, samt neuen Dach bei der Gemeinde eine Bauverhandlung beantragt. In den Außenmasse ist ein überdachter Vorplatz mit den Massen 1,8 x 3 Meter enthalten. Es wurde mir Verwaltungskosten in der Hohen von 104,- Euro vorgeschrieben. rechtens? Bei meiner Berechnung komme ich Betrag 51,48 Euro. Da mindestens 61,77 Euro vorzuschreiben sind, müsste dieser Betrag vorgeschrieben werden.
Bei einem weiteren Bauvorhaben habe ich ein Bauwerk mit drei Abstellräumen samt leeren Dachboden beantragt. Die Masse betrugen 8 x 14,02 Meter. Es wurden Kosten in der Höhe von 87,80 Euro vorgeschrieben. Sind bei einem leeren Dachboden ebenfalls die Verwaltungsabgaben zu bezahlen?
Ebenfalls mußte ich Sachverständigenkosten bezahlen. Diese Kosten wurde mit § 76 AVG begründet. Laut § 52 ist ein amtlicher Sachverständigen heranzuziehen. Sind diese Kosten rechtens vorgeschrieben?
leonardo