Warum es gemacht wird?
a) Wegen der von Militär und Staat gewünschten Wirkung
b) Weil es eben fast alle Stellungspflichtigen in Unkenntnis der rechtl. Situation (eine Intimuntersuchung kann/darf in einem aufgeklärten Rechtsstaat nicht erzwungen werden) und aus Angst vor negativen Folgen bei einer Verweigerung zulassen.
Der ´Sinn´ und Zweck der gesamten Stellung und insbesondere der Intimuntersuchung (welche den bereits durch die Stellung beabsichtigen Zweck ´nur´ verstärken soll) ist in folgendem Dokument beschrieben:
http://www.humiliationstudies.org/docum ... ng2010.pdf
Zweck von Stellung u. Intimuntersuchung: v.a. S. 127 - 137, aber auch S. 10, S. 15-16, S. 29
Dass bei der Intimuntersuchung die Ärzte praktisch ausschließlich WEIBLICH sind, ist Absicht. Es verstärkt nämlich den gewünschten psychologischen Effekt massiv.
S. 7-9: Darstellung der Intimuntersuchung - nur mit umgekehrten Geschlechterrollen. Wie groß wären wohl der mediale Aufschrei (nicht nur der Feministinnen), und die öffentliche Diskussion, wenn Derartiges wirklich gemacht werden würde und 17-/18-jährigen Mädchen fälschlicherweise eingeredet werden würde, dass sie dazu verpflichtet wären?
Erfahrungsberichte zu den möglichen Folgen: z.B. S. 38-42, S. 165-169, S. 205-214, S. 245-253
Erfahrungsberichte Musterung: u.a. S. 101-127, S. 142-159
Der Zusammenhang mit den Schuluntersuchungen findet sich auf S. 125 letzter Absatz und S. 165
Sehr interessant auch der Umgang Deutschlands mit Verweigerern der Intimuntersuchung: S. 80 Mitte - S. 82
Anmerkung 1: Die im Buch beschriebene und in Deutschland übliche Inspektion des Analbereiches gibt es in Österreich NICHT. In Österreich ist die Intimuntersuchung normalerweise eine Sache von max. einer halben Minute. Dies ist für die Erreichung des gewünschten Effektes - und leider auch der möglichen psychologischen Auswirkungen - aber ausreichend.
Anmerkung 2: Die Verpflichtung zur Intimuntersuchung steht in Österreich in KEINEM Gesetz (auch im Wehrgesetz nicht) und eine interne Dienstanweisung des Bundesheeres (die gibt es sicher) dazu ist auch für Stellungspflichtige nicht bindend (da man weiterhin Privatperson und kein Bundesheerangehöriger ist, unterliegt man auch nicht der beim Bundesheer grundsätzlichen Gültigkeit der Verpflichtung zur Befolgung von Befehlen).
Anmerkung 3: Gäbe es ein Gesetz, welches die Verpflichtung zur Intimuntersuchung festlegt, würde dies gegen internationale (auch von Österreich unterschriebene) und UNEINSCHRÄNKBARE Gesetze verstoßen (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Verbot der erniedrigenden Behandlung) und wäre somit ungültig. Sollte die Intimuntersuchung nach einer vorherigen ausdrücklichen Verweigerung der Intimuntersuchung durch den Stellungspflichtigen durch Druck (egal, welcher Art) seitens der Ärztin oder eines Bundesheerangehörigen durchgesetzt werden, ist dies ein sicherer Verstoß gegen diesen Art. 3 (und auch aus diesem Grund kann/muss man sich - streng genommen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - einer derartigen ´Aufforderung´ widersetzen.)
Anmerkung 4: Basierung auf der gesetzlichen Lage müsste eine Weigerung der Intimuntersuchung (auch ohne ärztliches Attest) von Ärztin und Bundesheerangehörigen anstandslos, d.h. ohne weitere ´Überredungsversuche´ und ohne Androhung irgendwelcher Konsequenzen, akzeptiert werden - was in der Praxis leider nicht passieren wird.
Anmerkung 5: Alleine schon aus gesundheitlichen Gründen würde ich empfehlen, sich zuvor von einem praktischen Arzt oder Urologen (besser, da dieser größeres Fachwissen hat) DES VERTRAUENS (genau das ist der Unterschied bei einer Untersuchung der intimen Körperteile) untersuchen zu lassen und dieses Attest dann als ´Argumentationshilfe´ für die Verweigerung der Intimuntersuchung mitzunehmen.
Anmerkung 6: Auch, wenn es immer wieder anders behauptet wird: Bei einer Untersuchung des Genitalbereiches in der Art, wie sie bei der Stellung vorgenommen wird, kann lediglich ein Leistenbruch erkannt werden. Dieser ist aber bei Jugendlichen eher selten (viel häufiger bei Neugeborenen und Kleinkindern). Andere Krankheiten, z.B. ein in der Altersgruppe der 18-35-jährigen viel häufiger auftretender Hodenkrebs, können dabei NICHT erkannt werden. Dazu müsste die Untersuchung wesentlich genauer sein, länger dauern (sicher ein paar Minuten) und zudem von einem fachlich ausgebildeten Arzt (=Urologe/Androloge) gemacht werden. Ein praktischer Arzt (und die Stellungsärztin ist eine Praktikerin, keine Urologin) kann in diesem Bereich nur feststellen, ob alles in Ordnung ist. Hat er daran Zweifel oder zur Verfestigung seiner Vermutung einer Erkrankung muss er/sie wegen fehlender eigener vertiefender Fachkenntnisse ohnehin zu einem Urologen überweisen.