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Nässe in Nachbargebäude durch eigenen Abriss

Verfasst: 05.09.2015, 19:56
von anajo
Hallo,
ich habe mein altes Haus abgerissen und baue nun ein neues EFH. Das Haus war direkt an der Grundgrenze und ist mit dem Nachbargebäude (alter Backsteinbau) Mauer an Mauer zusammengestanden. Nun gibt es das Problem, dass im Nachbargebäude bei einem Schlitz zwischen Dach und Mauerwerk Wasser eintritt - was zuvor durch mein altes Haus geschützt wurde.

Das Nachbargebäude wurde durch den Abriss nicht beschädigt. Mein Neubau hat wie vorgeschrieben 4m Abstand zur Grundgrenze.

Bin ich nun zuständig, dass ich dafür aufkomme, dass das Nachbargebäude wieder "dicht" ist?

Mfg
Anajo

Verfasst: 06.09.2015, 20:35
von Manannan
Haben Sie vorher eine Abbruchgenehmigung eingeholt bzw liegt ein rechtskräftiger Bescheid vor?

IdR wird die Baubehörde ein Baugebrechen am Nachbargebäude feststellen und dem Eigentümer die Behebung mit Bescheid auftragen. Er wird sich dann an Ihnen als Schädiger im Zivilrechtsweg regressieren.

Verfasst: 06.09.2015, 20:56
von anajo
Alle notwendigen Rechtswege wurden eingehalten, es liegt eine entsprechende Abbruchgenehmigung vor und ein rechtskräftiger Bescheid für den Neubau.

Einziges Problem ist, dass durch den Abbruch von meinem alten Haus (das sich direkt an der Grundgrenze befunden hat) nun im Nachbargebäude vom Nachbar (Backsteinbau, war direkt an mein altes Haus gebaut - Mauer an Mauer) Wasser eintritt.
Ich habe beim Nachbargebäude nichts zerstört. Nur dadurch dass der Dachüberstand fehlt wo die beiden Häuser zusammengestanden sind, wird es bei starken Regen im Nachbargebäude nun nass.

Aber wenn ich Ihre Antwort richtig lese, gehen Sie trotzdem davon aus, dass ich den Zustand am Nachbargebäude so weit wieder herrichtgen muss, dass dieses trocken bleibt.

Verfasst: 07.09.2015, 13:54
von Manannan
Auf Grund dieses Sachverhaltes ist eine Haftung Ihrerseits nach § 364a ABGB auszuschließen. Der Nachbar hat für die Dichtheit seines Bauwerkes selbst zu sorgen.
Anders wäre es zum Beispiel, wenn das Niederschlagswasser direkt von Ihrem Bauwerk in das Nachbarhauses fließen würde.