Warum wird von vielen Rechtsanwälten die Rückforderung der Umsatzsteuer "vergessen"?
Die gesetzliche Grundlage ist im BGBL 224/72 (gültig ab 1.1.1973), Art. XII Z.3 geregelt?
Voraussetzung: Obsiegende Partei ist Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Prof. W. Doralt schreibt: Auf diesen Rückforderungsanspruch wird oft zu Lasten der unterlegenen Partei "vergessen".
Da niemand gerne 20 % zuviel bezahlt, stellt sich die Frage warum die Rechtsanwälte der unterlegenen Partei auf diese Rückforderung "vergessen"?
§ 41 ZPO
Prozesskosten Umsatzsteuer-Rückforderung
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