Wege und Fahrtrecht

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JUSLINE
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Wege und Fahrtrecht

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2006, 23:24

Darf auf einem Grundstück, für das man eine grundbücherlich eingetragenes Fahrt und Wegerecht besitzt für die Dauer der Schneeräumung geparkt werden ? Tatsache ist, dass ich die Privatstrasse, in die ich einfahren möchte um zu meinem Grundstück zu gelangen bei den momentanen Schneemassen erst frei schaufeln muß.

Heißt Wege und Fahrtrecht generell, dass ich mein Auto auch nicht nur kurz stehen lassen kann, muß ich mich über das Grundstück immer fahrend oder gehend bewegen?

Früher war dieses alles kein Problem, nur der neue Besitzer duldet das Stehenbleiben bis zur Schneeräumung nicht mehr. Das Fahrtrecht wurde vor ca 25 Jahren allerdings aus diesem Grund meinem Vater erteilt. Es gibt nämlich keine andere Möglichkeit stehenzubleiben ohne den Verkehr auf der Gemeindestraße zu blockieren. Mein Vater ist vor einigen Jahren verstorben und ich konnte keinen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung finden, die den Sinn dieses Servituts klar macht.

Vielen Dank für Eure Hilfe!



Grupo1
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RE: Wege und Fahrtrecht

Beitrag von Grupo1 » 08.01.2006, 14:41

Prinzipiell ist Gehen und Fahren eben genau das und nicht "Parken".



Meiner Ansicht nach würde jedoch das Abstellen des Fahrzeuges NUR für die Dauer der erforderlichen Schneeräumung nicht eine Überschreitung dieser Rechte darstellen, hinfahren und stecken bleiben im Schnee dürfte man ja auch.. (Scherz beiseite).



Wenn man das Auto wirklich nicht anders zumutbar inzwischen abstellen kann, man niemanden behindert, was ja wohl nicht in Fage kommt, weil die Straße bzw. der Fahrweg ja unpassierbar durch den Schnee sind, dann gehört diese Maßnahme eben zur Erhaltung des Fahrtrechtes und derartige Maßnahmen sind vom Grundeigentümer ebenso zu dulden, wie das Fahrtrecht selber. (z.B. Ausbessern des Weges, etc.)

Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

www.grupo.at

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