Betriebskostenabrechnung bei Eigentuemerwechsel
Verfasst: 03.09.2015, 17:36
Ich habe meine Wohnung mit 31.05. verkauft. Die Betriebskosten werden jaerhlich Ende Juni von einem Eigentuemer, der das 3-Parteien-Wohnhaus privat verwaltet, abgerechnet (Ende Heizperiode und Ende des 2. Quartals was die Gemeindegebuehren betrifft.)
Mit dem Verwalter und den neuen Eigentuemern wurde vereinbart, dass die Betriebskosten bis 31.05. mir verrechnet werden (lt. Ablesungen), alles was danach kommt, wuerden die Neuen uebernehmen.
Von der letzten Heizperiode ist noch Restoel im Tank, das ich schon bezahlt habe, da beim Tanken die Rechnung immer zuerst auf 3 aufgeteilt wird und bei der Jahresabrechnung dann lt. Verbrauchseinheiten abgerechnet wird. Da ich in der naechsten Heizperiode nicht mehr Eigentuemerin bin, waere mir, meiner Meinung nach, das Restoel bei der Endabrechnung als Gutschrift zuzuschreiben. Weder der Hausverwalter noch die neuen Eigentuemer wollen mir den Betrag rueckerstatten, da das ihrer Ansicht nach gesetzeswidrig ist.
Wer hat recht?
Mit dem Verwalter und den neuen Eigentuemern wurde vereinbart, dass die Betriebskosten bis 31.05. mir verrechnet werden (lt. Ablesungen), alles was danach kommt, wuerden die Neuen uebernehmen.
Von der letzten Heizperiode ist noch Restoel im Tank, das ich schon bezahlt habe, da beim Tanken die Rechnung immer zuerst auf 3 aufgeteilt wird und bei der Jahresabrechnung dann lt. Verbrauchseinheiten abgerechnet wird. Da ich in der naechsten Heizperiode nicht mehr Eigentuemerin bin, waere mir, meiner Meinung nach, das Restoel bei der Endabrechnung als Gutschrift zuzuschreiben. Weder der Hausverwalter noch die neuen Eigentuemer wollen mir den Betrag rueckerstatten, da das ihrer Ansicht nach gesetzeswidrig ist.
Wer hat recht?