Wer kommt bei einer Vorsorgevollmacht als Zeuge in Frage?

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Tschuri Cazzino
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Wer kommt bei einer Vorsorgevollmacht als Zeuge in Frage?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 02.09.2015, 15:25

In unserer Familie stellt sich aktuell die Frage nach einer Vorsorgevollmacht. Diese soll vom Vater für seine beiden Söhne ausgestellt und wie gesetzlich für einen solchen Fall vorgesehen von drei Zeugen unterschrieben werden.
Eine eigenhändig geschriebene Vollmacht oder die Errichtung durch einen Notar kommt nicht in Frage.

Ich habe bereits ein wenig recherchiert und bin auf den Hinweis gestoßen, dass die Zeugen unbefangen sein müssen und in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Bevollmächtigten stehen dürfen.
Daraus schließe ich, dass die Bevollmächtigten und deren Familie als Zeugen nicht in Frage kommen. Meine Frage lautet daher, wer als Zeuge noch in Frage kommt. Gänzlich unbefangen wäre wohl nur jemand völlig Fremder, der aber schwer für eine solche Unterschrift zu gewinnen wäre. Können Verwandte, Bekannte oder Freunde der Familie als unbefangen betrachtet werden?



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