eintrag grundbuch / dringen

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hbausw
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eintrag grundbuch / dringen

Beitrag von hbausw » 04.01.2006, 13:06

mein vater hat einem rechtsanwalt eine vollmacht zur veräußerung von immobilien gegeben - dies wurde auch im grundbuch eingetragen



mein vater möchte diese eintragung rückgängig machen da er dem rechtsanwalt nichtmehr vertraut.



ist die löschung möglich und wenn ja wie?



Grupo1
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RE: eintrag grundbuch / dringen

Beitrag von Grupo1 » 04.01.2006, 14:59

Vorausgeschickt: Ich hab noch nie eine Vollmacht als Eintragung im Grundbuch gesehen -aber wer weiss, was es alles gibt-. Würde mich sehr interessieren die Eintragung, würden Sie die EZ und GB bekannt geben?



Eintragungen im Grundbuch können durch eine Löschungsurkunde, die vom jeweils Berechtigten ausgestellt wird, wieder gelöscht werden. Solche Urkunden brauchen eine gewisse Textierung und müssen BEGLAUBIGT unterschrieben sein.





Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

www.grupo.at

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