Abzocke im Fitnessstudio
Verfasst: 20.08.2015, 10:43
Guten Tag allerseits,
ich schreibe hier, weil ich mir eine grobe Einschätzung von juristisch bewanderten Personen erhoffe. Ich selber habe im Rahmen meines Studiums diesen Bereich leider nur am Rande gestreift. Also los, hier der Sachverhalt:
Ich trainiere nun seit ca. 7 Jahren in einem Fitnessstudio. Seit Anbeginn hatte ich den Eindruck, dass dort Mitglieder vorsätzlich "abgezockt" werden - da ich selber aber immer halbwegs ungeschoren davongekommen bin, habe ich den Mund gehalten und es so hingenommen. Nach vermehrten negativen Vorkommnissen in letzter Zeit möchte ich das nun ändern. Konkret geht es z.B. um Folgendes:
Die Studioleitung verbietet, dass selbst mitgebrachte Getränke auf der Trainingsfläche konsumiert werden. Im Studio gekaufte Getränke wären aber in Ordnung. Meine Ansatzpunkte, um bei Diskussionen mit dem Personal (gab es bereits) schlüssig zu argumentieren:
- das Verbot der Mitnahme eigener Getränke steht nur in der Hausordnung, welche unscheinbar in einem finsteren Eck angebracht ist - nicht aber im Vertrag. Meiner Auffassung nach ist dann schon mal fraglich, ob die Hausordnung überhaupt gilt (nachdem vom Personal in allen möglichen Angelegenheiten immer gleich das Argument kommt "steht im Vertrag!!!", möchte ich in diesem Fall gerne sagen "steht nicht im Vertrag!!!").
- selbst wenn die Hausordnung gilt, so gibt es (zumindest in Deutschland) schon Gerichtsurteile, welche dem Studiobetreiber verbieten, ein solches Verbot durchzusetzen. Ist die Rechtslage aus Deutschland einigermaßen auf Österreich übertragbar? Ich persönlich gehe in diesem Fall schon davon aus.
- wenn man ein bisschen Wortklauberei betreiben möchte, könnte man sagen, dass die Klausel "keine selbst mitgebrachten Getränke mit auf die Trainingsfläche nehmen" eben nur für selbst mitgebrachte Getränke gilt. Was passiert aber, wenn ich z.B. eine leere Trinkflasche ins Studio mitnehme und diese dort in der Toilette mit Wasser befülle? Im Grunde ist das dann kein mitgebrachtes Getränk.
Vielleicht kann mir hier jemand ein bisschen Feedback geben, ob meine Argumentationsweise nachvollziehbar ist und ggf. auch rechtlich halten würde. Ich bin normalerweise ein sehr friedfertiger Mensch, aber die Damen und Herren in besagtem Betrieb haben es tatsächlich geschafft, dass ich nun bereit bin, die Konfrontation in Kauf zu nehmen. Sofern der Streit weiter ausartet und sich eine belastbare Grundlage dafür ergibt, schließe ich auch nicht aus, mit dem Konsumentenschutz in Verbindung zu treten.
Vielen Dank für die Hilfe.
FG
ich schreibe hier, weil ich mir eine grobe Einschätzung von juristisch bewanderten Personen erhoffe. Ich selber habe im Rahmen meines Studiums diesen Bereich leider nur am Rande gestreift. Also los, hier der Sachverhalt:
Ich trainiere nun seit ca. 7 Jahren in einem Fitnessstudio. Seit Anbeginn hatte ich den Eindruck, dass dort Mitglieder vorsätzlich "abgezockt" werden - da ich selber aber immer halbwegs ungeschoren davongekommen bin, habe ich den Mund gehalten und es so hingenommen. Nach vermehrten negativen Vorkommnissen in letzter Zeit möchte ich das nun ändern. Konkret geht es z.B. um Folgendes:
Die Studioleitung verbietet, dass selbst mitgebrachte Getränke auf der Trainingsfläche konsumiert werden. Im Studio gekaufte Getränke wären aber in Ordnung. Meine Ansatzpunkte, um bei Diskussionen mit dem Personal (gab es bereits) schlüssig zu argumentieren:
- das Verbot der Mitnahme eigener Getränke steht nur in der Hausordnung, welche unscheinbar in einem finsteren Eck angebracht ist - nicht aber im Vertrag. Meiner Auffassung nach ist dann schon mal fraglich, ob die Hausordnung überhaupt gilt (nachdem vom Personal in allen möglichen Angelegenheiten immer gleich das Argument kommt "steht im Vertrag!!!", möchte ich in diesem Fall gerne sagen "steht nicht im Vertrag!!!").
- selbst wenn die Hausordnung gilt, so gibt es (zumindest in Deutschland) schon Gerichtsurteile, welche dem Studiobetreiber verbieten, ein solches Verbot durchzusetzen. Ist die Rechtslage aus Deutschland einigermaßen auf Österreich übertragbar? Ich persönlich gehe in diesem Fall schon davon aus.
- wenn man ein bisschen Wortklauberei betreiben möchte, könnte man sagen, dass die Klausel "keine selbst mitgebrachten Getränke mit auf die Trainingsfläche nehmen" eben nur für selbst mitgebrachte Getränke gilt. Was passiert aber, wenn ich z.B. eine leere Trinkflasche ins Studio mitnehme und diese dort in der Toilette mit Wasser befülle? Im Grunde ist das dann kein mitgebrachtes Getränk.
Vielleicht kann mir hier jemand ein bisschen Feedback geben, ob meine Argumentationsweise nachvollziehbar ist und ggf. auch rechtlich halten würde. Ich bin normalerweise ein sehr friedfertiger Mensch, aber die Damen und Herren in besagtem Betrieb haben es tatsächlich geschafft, dass ich nun bereit bin, die Konfrontation in Kauf zu nehmen. Sofern der Streit weiter ausartet und sich eine belastbare Grundlage dafür ergibt, schließe ich auch nicht aus, mit dem Konsumentenschutz in Verbindung zu treten.
Vielen Dank für die Hilfe.
FG