Wegen Dienstgeber kann nur ein Elternteil arbeiten

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alles2
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Wegen Dienstgeber kann nur ein Elternteil arbeiten

Beitrag von alles2 » 20.08.2015, 03:31

Hallo liebe "Ratgeber",

in der Regel helfe ich, wo ich kann. Nur in diesem Fall stehe ich leider an, mitunter weil ich noch nicht in der Situation war. Daher wende ich mich ratsuchend an Euch!

Es geht um eine junge Familie mit einem etwa anderthalbjährigen Kind.
Die Mutter arbeitete vor der Schwangerschaft für eine soziale Einrichtung und nach der kurzen Karenzzeit von 15 Monaten ist sie seit heuer im Juni beim AMS gemeldet. Kurz darauf hatte Sie eine Aussicht auf eine Stelle in einer Krabbelstube. Die Schicht ist immer die selbe. Von Mittag weg bis in den Abend hinein und das dreimal in der Woche. Abwechselnd die ersten drei Werktage einer Woche und in der nächsten Woche die anderen drei Werktag (inkl. Samstag).

Mit der Zusage kümmerte sich die Mutter um die Vorbereitung für einen reibungslosen Alltagsablauf, damit die Kleine nicht unbeaufsichtigt bleibt. Nachdem ein Hortplatz gefunden wurde, ging es darum, dass auch der Dienstgeber des Vaters auf die drei Tage in der Woche, an denen seine Frau arbeitet, Rücksicht nimmt. Und genau da spießt es sich!
Er ist Fachbetreuer einer Behinderteneinrichtung. Die Arbeitszeiten sind stets unterschiedlich. Für den ganzen Tag gibt es mehrere Schichten (es muss immer wer da sein), die auch mal kürzer, mal länger sein können. Die Chefitäten konnten immer auf ihn zählen, falls wer ausgefallen ist oder eine andere Schicht braucht. Er hingegen hatte kaum derartige Wünsche. Doch jetzt, wo auch seine Frau wieder erwerbstätig und wieder intensiver unter Leuten sein möchte, geht es einfach nicht anders. Zuerst hieß es in der Art "Schau ma mal, wenn es soweit ist"! Später, als die Sache konkreter wurde, stellte man sich ohne Angaben von Gründen quer. Es soll die Meldung geschoben worden sein "Wir sind hier nicht bei Wünsch dir was, wir sind eh schon so sozial. Glaub jo ned, dass du Zeitausgleich oder Urlaub nehmen darfst"! Hallo, geht's
noch, was ist das bitte schön für eine Meldung?

Man muss allerdings dazu sagen, dass er im Betrieb mit Diskriminierung konfrontiert wird (er männlich, die Chefinnen weiblich), wobei das ein eigenes Thema ist. Damit verbunden kommt man seinen Anregungen eben nicht nach, während andere, die ihnen in den Hintern kriechen, eigentlich alles bekommen können.
Zum Beispiel macht eine Mitarbeiterin keine Nachtdienste mehr. Eine Person braucht Montags nicht arbeiten. Einer weiteren Kollegin wird höchstens zwei Nachtdienste hintereinander zugeteilt statt drei und sogar nie in aufeinanderfolgenden Wochen (als eine Woche Nachtdienst und dann mind. eine Woche ohne Nachtdienst.
Und das Beste ist, ein Kollege, der eine Familie mit zwei Kinder hat, braucht nur am Wochenende Frühdienste machen.
Man sieht, es geht, wenn die Leiterin (zuständig für den Dienstplan) oder Chefin wollen!

Aufgrund der Umstände kann die Frau den Job nicht annehmen und musste eine Absage erteilen. Beim AMS hat man ihre Situation verstanden und gleichzeitig über das Verhalten der Behinderteneinrichtung den Kopf geschüttelt. Denn auch aus deren Sicht hätte man über die Diensteinteilung des Mannes reden können. Zudem hat der AMS bestätigt, dass man mit Kinder als Mensch zweiter Klasse behandelt wird und Mütter, die aus der Karenz kommen, haben es schwer.

Nun ist Eure Hilfe gefragt. Seht Ihr eine Chance dagegen vorzugehen und auf welche Rechtsgrundlage?
Wie würdet Ihr dagegen vorgehen?
Ich meine, die Mutter möchte liebend gerne wieder arbeiten und nicht ständig zuhause versauern müssen!

Ich danke vorab für jede dienliche Anregung und Hilfestellung!


Liebe Grüße.
alles



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