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Verfasst: 18.08.2015, 15:43
von alles2
Mah, danke für den Hinweis!
Für mich gab es nur das Bundesverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof. Wie ich unbewusst nur Verwaltungsgericht gelesen hatte, ging ich wohl gleich vom Verwaltungsgerichtshof aus.

Wie auch immer, es ändert nichts an der Sache. Den ersten Absatz kann man so stehen lassen, während man den falschen zweiten Absatz ohnehin übersehen darf, nachdem es über "früher" handelt.

Verfasst: 18.08.2015, 20:33
von Manannan
alles hat geschrieben:Mah, danke für den Hinweis!
...nur verstanden haben Sie ihn nicht.