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Gemeinde vor Gericht bringen

Verfasst: 14.08.2015, 14:40
von rosenrot
Ich hätte folgende Frage an einen Rechtsanwalt.

1. Wenn ein älterer Pensionist aus bestimmten Gründen, eine Gemeinde als Verwaltungsbehörde vor Gericht bringen will, weil ihm sozusagen inzwischen schön langsam schon die Hutschnur reißt und er sich aber wegen seinem sehr niedrigen Einkommen keinen Anwalt leisten kann, kann der dann auch bei Gericht um einen Rechtsbeistand ansuchen??

2. Wie läuft so etwas dann ab?

Bitte um eine Antwort. Danke.

Verfasst: 14.08.2015, 16:15
von Spock
Ich bin zwar kein Anwalt und kann Ihnen so gesehen nicht weiterhelfen, jedoch wäre es eventuell sinnvoll, wenn Sie schildern aus welchen bestimmten Gründen die Gemeinde vor Gericht gebracht werden soll, damit ein Jurist auch abschätzen kann ob das überhaupt Sinn machen würde oder Sie damit ohnehin nicht durchkommen.

lg

Verfasst: 15.08.2015, 11:40
von alles2
Auch kein Anwalt...ABER!
Schriftlich einen Antrag stellen auf Beigebung eines Verfahrenshelfers vor dem Bezirksgericht (oder was auch immer) steht Dir immer frei. Eine kurze Sachverhaltsdarstellung mit den wesentlichen Punkten ist dabei dienlich .

Im Normalfall solltest Du eine Rückmeldung vom Gericht bekommen. Wenn Du Glück hast, schicken die Dir dann den entsprechenden Formular zu, wonach die Angabe Deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt wird, um einzuschätzen, ob Du die Anwaltskosten finanziell wirklich nicht tragen kannst, ohne dass es mit erheblichen Einschnitten in Deiner Lebensführung verbunden ist.

Sollte die Rückmeldung negativ sein, dann wird es gesetzliche Gründe haben, warum kein Rechtshelfer beigestellt werden kann, oder es gibt wenig Aussicht auf Erfolg, das Verfahren zu gewinnen!

Deine Chancen stehen gut, wenn es sich wirklich um eine (Verwaltungs-)Strafsache handelt, am Besten noch vor dem Landesgericht. Denn in schwerwiegenden Fällen muss Dir ein Pflichtverteidiger unentgeltlich zur Seite gestellt werden.

Wie bereits anklingen lassen, ist der gänzliche Ausschluss der Gewährung von Verfahrenshilfe in Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen nicht gegeben, weshalb Du unbedenklich ein Ansuchen einbringen kannst. Dem Gericht kommt dann die rechtsstaatliche Prüfungsfunktion zu und hat nach diesem zu entscheiden. Das Ergebnis sollte Dir in der Folge zugestellt werden!

Verfasst: 15.08.2015, 14:38
von rosenrot
Hallo "alles"!

Vielen Dank für diese ausführliche Information, die ich sehr gerne weiterleiten werde :D

LG

Verfasst: 15.08.2015, 15:11
von alles2
Sehr gerne, sollen ja alle was davon haben ^^
Wünsche (ihm) gutes Gelingen!

Verfasst: 15.08.2015, 21:14
von Manannan
Die Gemeinde als "Verwaltungsbehörde" vor Gericht bringen? Wo gibt´s denn sowas??

@alles: " Deine Chancen stehen gut, wenn es sich wirklich um eine (Verwaltungs-)Strafsache handelt, am Besten noch vor dem Landesgericht."

----

alleine für diesen Schwachsinn sollte man Sie aus dem Forum werfen!
Der Grundsatz der Gewaltenteilung hat Ihre obskuren Denkströme wohl nie genährt?

Verfasst: 16.08.2015, 00:33
von alles2
Es gibt keinen Grund, gleich so abfällig zu werden.
Ich schätze, du hast da ordentlich was missverstanden!

Die Wahrscheinlichkeit, einen Pflichtverteidiger bereitgestellt zu bekommen, stehen bei einem Verfahren vor einem Landesgericht nun mal besser als jenes vor einem Bezirksgericht. Stichworte: Streitwert - Anwaltspflicht

Bin gerne bereit, über gewisse Dinge offen zu plaudern.
Doch nicht unter solch aggressiven Vorzeichen!
Ich bin grundsätzlich nicht hier, um Trolle zu füttern!

Verfasst: 16.08.2015, 20:37
von Manannan
Sollten sie tatsächlich einmal eine Uni von innen gesehen haben, hier ein gratis Tipp als Ergänzung zur Vorlesung Verfassungsrecht: Art 94 B-VG!

Bleibt nur zu hoffen, dass @Evi22 diesen trolligen Rat nicht befolgt.

Verfasst: 16.08.2015, 21:07
von alles2
Typische Themenverfehlung?

Mich interessiert es Nüsse, um was es bei der Sache des Threaderstellers geht, weil es nicht der Grund für seinen Beitrag war.
Ebenso verhält es sich bei der Beurteilung, ob er Erfolg gegen den Prozessgegner hat! Denn das war nicht seine Frage!

Ich bezog mich rein auf die Fragen, wie man zu einem unentgeltlichen Verfahrenshelfer kommt und wie der weitere Ablauf ist.

Sie kommen mit dem Gewaltenteilung und Verwaltungsangelegenheiten an!

Danke, wusste gar nicht, dass man Student sein muss, um sich hier einbringen zu dürfen.
Und in der Tat, ich habe sowohl ein FH-Gebäude als auch ein Universitätscampus besucht...allerdings als Mechatronikstudent!

Verfasst: 17.08.2015, 14:23
von MG
Manannan hat geschrieben:Die Gemeinde als "Verwaltungsbehörde" vor Gericht bringen? Wo gibt´s denn sowas??
Amtshaftung vielleicht?

Verfasst: 17.08.2015, 16:41
von rosenrot
An Manannan!

Dieser Angriff an den "alles" war ob so oder so, mehr als unnötig.
Der "alles" hat mir lediglich einen möglichen Weg aufgezeigt und fertig.
Was ich und mein Bekannter daraus machen, bleibt sowieso uns überlassen.

Also, wenn Sie schon mir persönlich keine Information zukommen lassen wollen, dann seien Sie doch bitte so gütig und lassen mich bei Ihren unnötigen Angriffen auf andere Forumbesucher, aus dem Spiel.
Denn was ich überhaupt nicht ausstehen kann ist das, dass Sie mich in einer Diskussion mit einem anderen mit einbeziehen, als wenn ich gar nicht da wär.
Und so etwas macht man in meinen Augen ganz einfach nicht!!!!

Verfasst: 17.08.2015, 17:03
von Manannan
Amtshaftungsansprüche können - kurz gefasst - erst dann gestellt werden, wenn die Rechtsmittel im Verwaltungsweg ausgeschöpft wurden. Um diese auszuschöpfen besteht aber keine Anwaltspflicht; eine solche besteht erst bei Revisionen an den VwGH bzw VfGH.

Verfasst: 17.08.2015, 17:04
von Manannan
@evi22

Was ist der Grund des Ärgernisses über die Gemeinde?

Verfasst: 18.08.2015, 03:24
von alles2
Und auch beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gilt das selbe wie bei den Gerichten (um zu der eigentlichen Frage zurück zu kommen)...man kann nach dem selben Prozedere einen Verfahrenshelfer beantragen!

Früher war das beim Verwaltunsgerichtshof nicht möglich. Doch jüngst entschied das Verfassungsgerichtshof im Juni, dass es rechtswidrig sei und das Gesetz bis spätestens Ende 2016 zu reparieren ist. Der darf dann aber verwehrt bleiben, wenn die Sachlage ziemlich eindeutig und die Angelegenheit auch ohne Anwalt bewältigbar ist.

Verfasst: 18.08.2015, 11:29
von Hubert Neubauer
alles hat geschrieben:Und auch beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gilt das selbe wie bei den Gerichten (um zu der eigentlichen Frage zurück zu kommen)...man kann nach dem selben Prozedere einen Verfahrenshelfer beantragen!

Früher war das beim Verwaltunsgerichtshof nicht möglich. Doch jüngst entschied das Verfassungsgerichtshof im Juni, dass es rechtswidrig sei und das Gesetz bis spätestens Ende 2016 zu reparieren ist. Der darf dann aber verwehrt bleiben, wenn die Sachlage ziemlich eindeutig und die Angelegenheit auch ohne Anwalt bewältigbar ist.
Falsch. Vor dem Verwaltungsgerichtshof war Verfahrenshilfe immer möglich.

Der VfGH hat zuletzt nur entschieden, dass auch vor den Verwaltungsgerichten Verfahrenshilfe beantragt werden kann.