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Geschäftsführung ohne Auftrag bei Behördenaufgaben?

Verfasst: 11.08.2015, 13:02
von Markus Winkler4
Liebe Forengemeinschaft,

ich möchte mich mit nachfolgender Frage an euch wenden:

Was ist wenn ein Geschäftsführer ohne Auftrag ein Geschäft übernimmt, das eigentlich eine Behörde zu erledigen hätte, bzw zeitgleich sogar schon erledigt, hat er dann immer noch Anspruch auf ein Entgelt? Wenn also beispielsweise ein Gerichtskommissär schon vom Gericht beauftragt wurde bekommt dann ein Genealoge immer noch Geld, wenn er den Erben ausforscht?

Besten Dank für Anregungen,

Verfasst: 11.08.2015, 16:28
von MG
Wer meinen Sie, wird hier anstelle der Behörde tätig?

Dem Ahnenforscher brauchen Sie nichts zu bezahlen, wenn Sie ohne ihn auch zu Ihrem Erbe/Legat etc. kommen.

Schafffen Sie das ohne ihn nicht, wird er Ihnen die Daten etc. nur geben, wenn Sie sich vorher verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz abzugeben.