Geschäftsführung ohne Auftrag bei Behördenaufgaben?
Verfasst: 11.08.2015, 13:02
Liebe Forengemeinschaft,
ich möchte mich mit nachfolgender Frage an euch wenden:
Was ist wenn ein Geschäftsführer ohne Auftrag ein Geschäft übernimmt, das eigentlich eine Behörde zu erledigen hätte, bzw zeitgleich sogar schon erledigt, hat er dann immer noch Anspruch auf ein Entgelt? Wenn also beispielsweise ein Gerichtskommissär schon vom Gericht beauftragt wurde bekommt dann ein Genealoge immer noch Geld, wenn er den Erben ausforscht?
Besten Dank für Anregungen,
ich möchte mich mit nachfolgender Frage an euch wenden:
Was ist wenn ein Geschäftsführer ohne Auftrag ein Geschäft übernimmt, das eigentlich eine Behörde zu erledigen hätte, bzw zeitgleich sogar schon erledigt, hat er dann immer noch Anspruch auf ein Entgelt? Wenn also beispielsweise ein Gerichtskommissär schon vom Gericht beauftragt wurde bekommt dann ein Genealoge immer noch Geld, wenn er den Erben ausforscht?
Besten Dank für Anregungen,