Taschenkontrollen vor Kaufhäusern zulässig?
Verfasst: 03.01.2006, 15:09
Hallo, da mir in letzter Zeit immer häufiger "Taschenkontrolleure" vor Kaufhäusern wie Saturn, MediaMarkt, Cosmos, etc auffallen, würde ich gerne wissen, ob ich mir so eine Kontrolle wirklich gefallen lassen muss?
Das sind doch private Sicherheitsdienste und ich kann mir nicht vorstellen, was die dazu berechtigt.
Bin ich denn gleich ein Dieb, wenn ich eine Tasche bei mir habe?
Muss man seinen Rucksack wirklich unbedingt in so ein Schließfach beim Eingang versperren oder kann man ihn auch ohne bedenken mit ins Geschäft nehmen? Ich habe schon öfter gehört, dass sogar diese Kästchen aufgebrochen wurden und man keinerlei Anspruch auf Ersatz hat. Da hab ich kein gutes Gefühl, wenn ich meinen Rucksack samt Notebook und weiteren Wertgegenständen abgeben muss.
Wie soll man sich bei so eine Kontrolle verhalten?
Wenn ich freundliche gefragt werde, die Tasche zu öffnen, habe ich kein Problem damit - aber wenn mir so ein Typ den Weg versperrt und knurrt "Mochans de Toschn auf", bin ich einfach nicht einverstanden damit und möchte dem auch nicht folge leisten - wenn rechtlich möglich?
Das sind doch private Sicherheitsdienste und ich kann mir nicht vorstellen, was die dazu berechtigt.
Bin ich denn gleich ein Dieb, wenn ich eine Tasche bei mir habe?
Muss man seinen Rucksack wirklich unbedingt in so ein Schließfach beim Eingang versperren oder kann man ihn auch ohne bedenken mit ins Geschäft nehmen? Ich habe schon öfter gehört, dass sogar diese Kästchen aufgebrochen wurden und man keinerlei Anspruch auf Ersatz hat. Da hab ich kein gutes Gefühl, wenn ich meinen Rucksack samt Notebook und weiteren Wertgegenständen abgeben muss.
Wie soll man sich bei so eine Kontrolle verhalten?
Wenn ich freundliche gefragt werde, die Tasche zu öffnen, habe ich kein Problem damit - aber wenn mir so ein Typ den Weg versperrt und knurrt "Mochans de Toschn auf", bin ich einfach nicht einverstanden damit und möchte dem auch nicht folge leisten - wenn rechtlich möglich?