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Frage zum Zutritt/Nutzung von öffentlichen Gebäuden

Verfasst: 10.08.2015, 17:28
von dergottliche
Hallo erstmal.

Eine Frage.

Ich möchte gerne in einem Sportgebäude das zu 50% im Eigentum des (BundeS)Landes steht und zu 50% im Eigentum der Stadt eine Einrichtung mieten (Laufbahn).

Dies wird mir nicht erlaubt, da ausschließlich Vereine diese Einrichtungen nutzen dürfen.

Da nun ja das Gebäude über eine GesmbH in Eigentum von o.g Institutionen ist, müsste ich als Bürger nicht das Recht auf Nutzung haben?

Vielen Dank für etwaige Informationen.

Verfasst: 12.08.2015, 11:53
von Manannan
Es handelt sich hier um kein öffentliches Gut, sondern um Eigentum der GmbH und unterliegt folglich der Privatwirtschaftsverwaltung. Zweck dieser Einrichtung dürfte die Nutzung durch Vereine sein und es wird dafür eine eigene Benützungsordnung (Regelung) existieren.
Die GmbH entscheidet diesfalls wie eine Privatperson und kann im Rahmen dieser Regelung die Nutzung genehmigen oder versagen.