Pfandurkunde 2 mal verwendbar?

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Pfandurkunde 2 mal verwendbar?

Beitrag von Grupo1 » 02.01.2006, 14:48

Ein Pfandrecht wird in einer Liegenschaft eingetragen. Kann man das Pfandrecht löschen lassen und "bei Bedarf" mit der schon einmal verwendeten Pfandurkunde wieder eintragen lassen?



Müsste in der Löschungsurkunde ein Vorbehalt (vorbehaltlich der Wiedereintragung o.ä.) enthalten sein.



Herzlichen Dank für allf. Tipps!

Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

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Grupo1
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RE: Pfandurkunde 2 mal verwendbar?

Beitrag von Grupo1 » 04.01.2006, 15:03

..beantworte die Anfrage nach Rücksprache mit Rechtspfleger(n) selbst: NEIN, geht nicht. Gesetzliche Grundlage konnte mir zwar nicht genannt werden, aber defacto ist es so.

Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

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MEMIL
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RE: Pfandurkunde 2 mal verwendbar?

Beitrag von MEMIL » 08.01.2006, 13:29

Eine Pfandurkunde kann 10 Mal neu eingetragen werden. Die Löschung der Eintragung hat mit der Tilgung der Last, die zur Eintragung geführt hat, nichts zu tun.

Eine Eintragung kann nur auf Grund einer Urkunde durchgeführt werden, eine Löschung, jedoch, kann ohne Grund beantragen werden. Wer den Antrag eingebracht hat und Begünstigter ist, kann auch jederzeit die Löschung beantragen. Bei neu Eintragung der gleichen Pfandurkunde, wird man nur wieder prüfen müssen (das tut der Rechtspfleger), ob die Pflicht, die die Urkunde ermöglicht hat, noch besteht.

MFG,

MEMIL




Grupo1
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RE: Pfandurkunde 2 mal verwendbar?

Beitrag von Grupo1 » 08.01.2006, 14:33

@Memil: Teile im gr. und ganzen Deine Meinung.



So ungefähr hab ich das auch gesehen (abgesehen davon, dass mM der Grundbuchsführer nicht zu überprüfen hat, ob der Urkunde überhaupt -noch- eine Forderung zu Grunde liegt) ABER: einhellige Auskunft zweier Rechtspfleger in Wien, (Autortitäten auf dem Gebiet): die Pfandurkunde kann man nur einmal verwenden. Wenn sie die Pfandurkunde bekommen und die trägt schon einen Tagebuchstempel, dann wird überprüft warum und war die PU schon einmal eingetragen, dann würde das Begehren um (Wieder-)eintragung abgewiesn werden.



Ich kapiers auch nicht, aber auf Experimente kann man sich nicht einlassen.



Vielleicht find ich jemanden, der mir eine PU gibt und wir versuchen, die Wiedereintragung von z.B. einem Pfandrecht im Teilbetrag von 10 EUR und versuchen dann einen Rekurs :-D.









Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

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