Kellereinbruch

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greg
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Kellereinbruch

Beitrag von greg » 29.07.2015, 23:49

Wir sind vor 10.Monaten in eine neue Wohnung eingezogen und lange hat es nicht gedauert bis unser Keller aufgebrochen worden ist.

Es wurde eine Schadensmeldung an die Versicherung gereicht und die Polizei wurde verständigt.

Die von der Polizei nötigen Dokumente wurden weiter an die Versicherung inkl. Rechnung des gestohlenen Gegenstandes gereicht.

Die Versicherung hat das alles aufgenommen und hat einen Zeitwert davon berechnet.

Nun schreibt mir die Versicherung das ich einen Ersatzwert erst dann bekomme wenn ich eine Wiederbeschaffungsrechung vorzeige.

Muss ich denn wirklich jetzt ein neues Gerät kaufen oder versucht sich die Versicherung von der Zahlung zu drücken ?

Immer hin war es ein Geschenk und kostete ca. 1000€.
Ich bin Student und kann mir einfach so einen hohen Betrag nicht leisten bzw. Vorzulegen um die Ersatzleistung zu bekommen. Außerdem finde ich keine neue Ware um denn Zeitwertpreis (860€).

MfG Gregor



MeisterLampe2
Beiträge: 20
Registriert: 08.04.2015, 19:47

Beitrag von MeisterLampe2 » 03.08.2015, 23:29

Sie können sich den Zeitwert auszahlen lassen. Die sogenannte Neuwertspanne (Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert/ € 860 zu € 1.000) erhalten Sie jedoch nur bei tatsächlicher Wiederbeschaffung.

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