Familienrecht

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Tanja1980
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2015, 10:33

Familienrecht

Beitrag von Tanja1980 » 28.07.2015, 10:48

Hallo!

Ich hoffe, meine Frage kann hier beantwortet werden.

Ich bin nicht verheiratet, lebe mit dem Vater meines Sohnes aber in einer aufrechten Lebensgemeinschaft. Soweit ich weiß, habe ich - wenn nicht anders vereinbart - die alleinige Obsorge. Meine Frage ist nun, wer für unseren gemeinsamen Sohn unterschreiben darf, zB bei einer Bank.

Vor einigen Wochen erhielt mein Sohn nämlich ein Schreiben von einer Bank bezüglich einer Lebensversicherung, die auf seinen Namen mit ihm als Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde. Die Versicherung wurde von seiner Großmutter väterlicherseits ohne mein Wissen abgeschlossen. Unterschrieben hat anscheinend mein Lebensgefährte, wobei ihm gesagt wurde, es würde sich um eine Art Sparvertrag handeln, der für unseren Sohn bis zum 18. Lebensjahr einbezahlt werden soll. Ich muss dazu sagen, dass der Kontakt mit den Eltern meines Lebensgefährten nur sporadisch ist, das Verhältnis ist sehr schlecht.

Aus der Versicherungspolizze ist ersichtlich, dass unser Sohn als erster Versicherungsnehmer, die Großmutter als 2. Versicherungsnehmerin eintragen ist.

Meine Frage ist nun, ob eine Großmutter einfach so ohne mein Wissen eine solche Versicherung abschließen kann und ob es rechtlich überhaupt möglich ist, dass ein Vater, der nicht obsorgeberechtigt ist, dafür unterschreiben hätte dürfen. Seitens der Bank wurde nie nachgefragt, ob wir verheiratet sind bzw. wer obsorgeberechtigt ist.

Vielen Dank fürs Lesen und ev. Antworten!

mfg Tanja



MeisterLampe2
Beiträge: 20
Registriert: 08.04.2015, 19:47

Beitrag von MeisterLampe2 » 29.07.2015, 21:09

Ist Ihr Sohn tatsächlich Versicherungsnehmer oder nur Bezugsberechtigte Person?

Tanja1980
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2015, 10:33

Beitrag von Tanja1980 » 30.07.2015, 09:24

Mein Sohn ist als 1. Versicherungsnehmer, die Großmutter als 2. Versicherungsnehmer in der Versicherungspolizze eingetragen. Mein Sohn ist, soweit ich es verstehe, bezugsberechtigt im Erlebensfall (es wird bis zu seinem 18. Lebensjahr eingezahlt), die Großmutter ist bezugsberechtigt im Ablebensfall. Die Versicherungsbeiträge werden von der Großmutter eingezahlt.

Meine Frage ist auch, ob mein Lebensgefährte überhaupt etwas bei einer Bank für unseren Sohn unterschreiben dürfte. Wir haben nie eine gemeinsame Obsorge vereinbart.

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