Werkvertrag

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Philipp Scherzer
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Registriert: 28.07.2015, 07:40

Werkvertrag

Beitrag von Philipp Scherzer » 28.07.2015, 08:28

Hallo!

Hätte einige juristische Fragen, daher habe ich mich hier frisch angemeldet und hoffe, dass jemand so nett ist und sich die Zeit nimmt, mir hier zu helfen!

Ich als Verbraucher meldete mich mit einer Anfrage bei einem Unternehmen für Sonnenschutz, da wir eine Jalousie haben wollten, danach kam der Chef des Unternehmens, nahm die notwendigen Maße und erklärte uns auch wie das ganze ca. ausschauen wird. Danach unterzeichnete ich das Angebot (Material + Montage kommt vom Unternehmen, Werkvertrag sozusagen)

3 Tage später kam eine E-Mail, dass ein Aufpreis nötig wäre, da die Montage etwas komplizierter sei, da der Aufpreis nicht all zu hoch war (ca. 5 % der Gesamtausgaben) stimmte ich dem zu. Rechtlich gesehen hätte ich aber auch ohne Aufpreis auf die Leistung bestehen können, wenn ich nicht zugestimmt hätte, sehe ich das richtig?

Nun gut, Termin für die Montage ausgemacht, bei der Montage dann hieß es vom Monteur, dass der bereits bestehende Insektenschutz weg müsse, bei der Besichtigung des Chefs wurde über den Insektenschutz kein Wort geredet, im Angebot stand davon auch nichts, ich ging also davon aus, dass dieser bestehen bleiben kann. Wir erklärten dem Monteur, dass darüber nichts geredet wurde und wir auf jeden Fall einen Insektenschutz wollen, der Monteur meinte nur, dass er nach der Montage der Jalousien versuchen kann, ob der Insektenschutz doch wieder montiert werden kann. Nach der Montage stellte sich wie vom Monteur vermutet heraus, dass der schon vorhandene Insektenschutz von uns nicht mehr Platz findet.
Zum Schluss wurde nur mehr unterschrieben, dass montiert wurde, gezahlt wurde noch nichts und der Monteur sagte uns wir sollen uns mit dem Chef zusammenreden.

Wie schaut jetzt hier wegen dem Insektenschutz die Rechtslage aus? Ich würde meinen, dass wir entweder das Recht haben ohne zusätzliche Kosten einen anderen Insektenschutz vom Unternehmer montiert zu bekommen, oder einen angemessenen Preisnachlass zu erhalten.
Immerhin wäre ich so den Vertrag nicht eingegangen, wenn ich gewusst hätte, dass der Insektenschutz weg müsste.
Ich hoffe hier kann mich jemand aufklären, bei weiteren Fragen beantworte ich diese natürlich sehr gerne.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 31.07.2015, 18:28

War im Vertrag ein Kostenvoranschlag angegeben, gilt dieser, sofern im Vertrag nicht anders bestimmt, als gewährleistet. Der Unternehmer hätte nicht mehr verlangen dürfen, wenn der Vertrag bereits geschlossen war (§ 5 Abs 2 KSchG).

Da sich der beauftragte Handwerker nach Absprache mit Ihnen nicht sicher war, ob der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Insektenschutz nach der Montage des Sonnenschutzes noch verwendet werden kann und Sie auch über diesen Umstand informiert hat, sind Sie durch Ihre dennoch erteilte Zustimmung zur Montage bewusst dieses Risiko eingegangen, wodurch sich ableiten lässt, dass Sie mit beiden Ausgangsmöglichkeiten (Sonnenschutz mit oder ohne Insektenschutz) einverstanden waren.

Demnach können Sie hier meines Erachtens keinen Ersatz für den verloren gegangenen Insektenschutz einfordern, da Sie bereit waren beide Möglichkeiten nach der erteilten Information des Handwerkers hinzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Lexlegis

Philipp Scherzer
Beiträge: 2
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Beitrag von Philipp Scherzer » 01.08.2015, 20:29

Alles klar!

Herzlichen Dank für die Hilfe!!! :)

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