[GIS] Inkassokosten für obsolete Rechnungen ?

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oberon
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[GIS] Inkassokosten für obsolete Rechnungen ?

Beitrag von oberon » 24.07.2015, 21:46

Guten Abend allseits,

eine komische Story: Seit ~10 Monaten will GIS radiogebühren für mein Internet. Klar, vor dem VwGH haben sie final verloren, der Gebührenbescheid wird schon mal fertig werden, ...

Von Anfang an (November 2014) habe ich JEDE vorschreibung beeinsprucht. Auch die in meinem Namen vorgenommene Anmeldung. Habe vorgeschlagen, vorbehaltlich zu zahlen - ohne Kommentar ignoriert. Ich habe mit Hinweis auf die (un)rechtmässigkeit der Forderung die Zahlung verweigert und die GIS hat Mahnläufe gestartet bis zum Pfändungsversuch.
Die dann hinzugezogene Volksanwaltschaft hat den ebenfalls von Anfang an geforderten Bescheid moniert, seitdem melden sich IS inkasso.at, VAA und GIS nicht mehr. ok, letztere kann man anrufen und sie schicken neue Rechnungen...

Nun sind die Forderungen tatsächlich obsolet. Ich habe urgiert, auch weil GIS sich gar nicht meldet - und prompt kam eine Antwort der Art "muss erst bearbeitet werden" und "das inkasso wurde bis zur erledigung ihres ansuchens gestundet".

Was wäre hier zu fordern oder sonstwie geltend zu machen, wenn die Rechnung schon prinzipiell illegal war ?

Danke für etwaige Denkanstösse.


P.S.: Konnte kein passendes posting finden - wenn es schon was gibt, bitte immer her damit !



oberon
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Beitrag von oberon » 25.07.2015, 16:00

Man sollte seine Texte immer mal wieder überlesen - ist in der tat ein wenig wirr.
Ich probiere es nochmal: ich hab hier einen Haufen Rechnungen. Die wurden beeinsprucht, es gab Lösungsvorschläge, sie wurden nicht bezahlt.

Die GIS hat diese Rechnungen gemahnt und Inkasso und Pfändung versucht.

Jetzt stellt sich heraus, dass die Rechnungen nicht gültig waren. GIS will die Verschreibungen stornieren, mir aber die Spesen ihres Inkassobüros weiter in Rechnung stellen.

Inwieweit sollte das logisch bzw. legal sein ? Auf 'keine' Rechnung kann es doch kein Inkasso geben, oder ?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.07.2015, 09:26

Keine Forderung, keine Inkassogebühren.

Mahnspessen sind immer akzessorisch zur Hauptforderung. Ignorieren Sie Mahnschreiben und beeinspruchen Sie einen allenfalls ergehenden BEscheid/Mahnklage.

oberon
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Beitrag von oberon » 30.07.2015, 21:55

Danke für die pointiert kurze und präzise Antwort. An meiner einleitung werde ich das nächste mal mehr feilen ^^

Es scheint so, als wäre GIS überfordert oder unwillens, hier mal zu einem Ende zu kommen; die zuständige Madame ist jedenfalls vorsorglich mal bis 3. august auf urlaub entschwunden. sollte nochmal was von der IS inkasso daherkommen, werde ich auf jeden fall wieder beeinspruchen.

Eine Gegenfrage noch, wenn ich so unverschämt frei sein darf: Es ist (auch bei kleineren Beträgen) durchaus gängige Praxis, im KSV zu arbeiten. Meinem Verständnis nach kann man Eintragungen zwar löschen, Spuren beseitigen allerdings nicht - oder ?

konsument2
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Beitrag von konsument2 » 12.08.2015, 17:59

Ich habe ein ganz ähnliches Problem. Damals war ich nicht zu Hause, als die GIS kam, es war ein Zettel hinterlegt, ich solle zurückrufen, was ich auch tat. Am Telefon wurde ich gefragt, welche Geräte ich hätte. Habe weder Fernseher, noch Radio. Der Umstand, dass ich einen Laptop (ohne TV-Karte) besitze, war der Grund, mich anzumelden. So fing alles an.

Zu der Zeit konnte ich einen Befreiungsantrag stellen, weil ich studierte. Da ich sehr lasch auf Rechnungen und Inkasso-Briefe reagierte, musste ich auch für die Anwaltskosten aufkommen. Das war mein Fehler, das sehe ich ein. Anfang Mai habe ich also viel zu spät - aber alles war bezahlt - die Inskriptionsbestätigung per e-mail versendet, worauf nur eine automatische zurück kam, ich aber keine persönliche Antwort erhielt. Danach kamen erneut bloß Inkasso-Briefe. Anfang August rief ich an und fragte, was los wäre, ich hätte bereits die Bestätigung für eine Befreiung versendet. Darauf meinte er, dies sei alleine keine Grundlage für eine Befreiung, ich müsse einen Antrag ausfüllen und Studienbeihilfe beziehen. Bekam ich schon lange nicht mehr, aber ich hatte Unterlagen der Mindestsicherung (Studium ging vom AMS aus, sonst hätte ich keine Mindestsicherung bekommen). Jedenfalls rief ich erneut an, da im Antrag nur Radio und Fernseher standen, nicht jedoch Laptop. Vor kurzem kam doch das neue Gesetz vom VwGh heraus, dass Laptops nicht mehr GIS-pflichtig seien. Das erwähnte auch die Mitarbeiterin und meinte, ich solle einfach eine e-mail schicken, in der ich meine Lage erkläre. Gesagt, getan, dann kam die Antwort, ich müsste bis 31.8. die ausständigen Rechnungen bezahlen.

Ich rief bei der AK an, aber die meinten, das Gesetz wäre noch nicht ganz fertig, die GIS nimmt das nicht so hin. Soll ich nun zum Volksanwalt? Ich meine, ich zahle ja nicht schon wieder für etwas, das ich nie in Anspruch genommen habe!

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