Doppelstaatsbürgerschaft Österreich - USA

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el_orpheo
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Doppelstaatsbürgerschaft Österreich - USA

Beitrag von el_orpheo » 20.07.2015, 11:36

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen theoretischen Sachverhalt und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann:

Eine Person wird in den USA geboren und erhaelt somit die amerikanische Staatsbuergerschaft. Der Vater ist oesterreichischer Staatsbuerger und somit das Kind automatisch auch. Die Mutter ist deutsche Staatsbuergerin und bleibt es weiterhin.

Nun die Frage:

Laut Information unter...

http://www.bmeia.gv.at/botschaft/gk-new ... chaft.html

"III) Doppelstaatsbürgerschaft
Im allgemeinen erlaubt das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz keine doppelten Staatsangehörigkeiten. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, wo jemand mehrfache Staatsangehörigkeiten durch Geburt erwirbt (z.B. Kind geboren von in den USA lebenden österreichischen Eltern --> dann erhält das Kind bei Geburt die österreichische und die US-amerikanische Staatsangehörigkeit)."


...ist es legitim US-AUT Doppelstaatsbuerger zu sein (ohne es speziell begruenden zu muessen). Allerdings ist hier von Eltern die Rede und in meinem geschilderten Fall ist NUR der VATER oesterreichischer Staatsbuerger. Trifft Abschnitt III in diesem Fall auch zu?

Vielen Dank im Voraus fuer hilfreiche Stellungnahmen!



schanzenpeter
Beiträge: 414
Registriert: 02.02.2011, 16:48

US-Staatsbürgerschaft

Beitrag von schanzenpeter » 20.07.2015, 17:42

14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
Der erste Abschnitt des Zusatzes definiert die Staatsbürgerschaft und verlangt von den Bundesstaaten Bürgerrechte zu gewähren.

Abschnitt 1. Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und ihrer Gesetzeshoheit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Einzelstaates, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Keiner der Einzelstaaten darf Gesetze erlassen oder durchführen, die die Vorrechte oder Freiheiten von Bürgern der Vereinigten Staaten beschränken, und kein Staat darf irgend jemandem ohne ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen oder irgend jemandem innerhalb seines Hoheitsbereiches den gleichen Schutz durch das Gesetz versagen.

konsument2
Beiträge: 4
Registriert: 12.08.2015, 10:35

Beitrag von konsument2 » 12.08.2015, 18:03

Wie wäre das in meinem Fall? Ich möchte unbedingt zusätzlich die italienische Staatsbürgerschaft, da meine Oma sie auch hat. Wir sind alle waschechte Österreicher, sie hat aber auch einen italienischen Pass. Im Konsulat in Wien wurde mir nur gesagt, was ich alles mitnehmen soll, um den Antrag zu stellen. Ein Verwandter von ihr in Südtirol, der im Gemeindeamt tätig ist, meinte, das wäre nicht möglich. Was ist richtig?

Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 13.08.2015, 17:17

Sammelleidenschaften sind vielfältig. Bei Ihnen sind es wohl die Staatsbürgerschaften.
Der Gesetzgeber hat hier aber einen Riegel vorgeschoben. Selbst wenn Sie die italienische erwerben sollten - und hier pflichte ich dem Beamten in Südtirol bei - dann müssen Sie die österreichische aufgeben.

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