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Definition? "zur Überweisung zu bringen"

Verfasst: 01.01.2006, 15:29
von JUSLINE
Was heißt das terminlich konkret: bis zum "Stichtag" zur Überweisung zu bringen.

- Überweisung veranlassen?

- Betrag muss am Empfängerkonto sein?

- Betrag muss am Empfängerkonto und verfügbar sein?



Vielen Dank

Atron

RE: Definition? "zur Überweisung zu bringen"

Verfasst: 02.01.2006, 14:54
von Grupo1
Die Formulierung ist nicht gerade glücklich und sollte vorsichtigst ausgelegt werden.



Als Empfänger würde ich mir keine Sanktionen trauen, wenn das Geld rechtzeitig "abgesendet" wurde und als Erlger würde ich so rechtzeitig absenden, dass der Betrag am vorgegebenen Tag auf dem Empfängerkonto aufscheint.





Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

www.grupo.at