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Kreditvertrag

Verfasst: 12.07.2015, 23:30
von danunt
Hallo, ich habe 2002 einen Kreditvertrag abgeschlossen und in dem Vertrag hat mir mein Steuerberater die Klausel

" Der Kreditgeber ist berechtigt, die Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- und Kapitalmarktverhältnissen zu ändern"

durchstreichen lassen.

Ich habe dann 2 Wochen später die Kopie des Kreditvertrages erhalten, und in dieser Kopie ist dieser Satz nicht durchgestrichen.(ich habe das aber leider nicht gesehen, erst 2014 weil ich Steuerprüfung hatte und der Prüfer das Original bei mir im Betrieb liegen gelassen hat).

Hat sich meine Bank damit Strafbar gemacht( Dokumentenfälschung, Betrug oder ähnliches????)

Danke

Verfasst: 13.07.2015, 06:58
von BetterToCallSaul
Nein ist sie nicht

Verfasst: 13.07.2015, 09:03
von danunt
Wie meinen Sie das, darf mir also die Bank eine gefälschte(bewusst oder unbewusst) Kopie ohne Konsequenzen aushändigen?????

Verfasst: 13.07.2015, 12:54
von BetterToCallSaul
Sie haben von einem Steuerberate etwas durchstreichen lassen
Offensichtlich hat die Bank das nicht akzeptiert. und jetzt, 13 Jahre später, regen sie sich darüber auf?

Seriously?

Verfasst: 13.07.2015, 14:45
von danunt
Hallo, Sie haben das falsch verstanden!!!

Im Originalvertrag ist das durchgestrichen, aber in der Kopie die ich von der Bank erhalten habe nicht!!!!

Und das habe ich erst 2014 bemerkt, da der Steuerprüfer die richtige Kopie des Originalvertrages bei mir liegen gelassen hat!!!

Verfasst: 14.07.2015, 06:26
von BetterToCallSaul
Also nochmals langsam

Sie gehen zur Bank
Bekommen einen 'Vertrag
Ändern dort einseitig etwas ab (oder wußte die Bank davon)
Die Bank hat es akzeptiert oder nicht?

Verfasst: 14.07.2015, 09:26
von danunt
Hallo, ja die Streichung erfolgte einvernehmlich, aber in der Kopie die ich 2-3 Wochen später erhalten habe ist keine Streichung.
Im Originalvertrag ist aber diese Streichung.

Verfasst: 14.07.2015, 11:01
von BetterToCallSaul
Ich habe noch eine Frage

Sie haben ja den Originalvertrag bzw ist er jederzeit einsehbar
Geht es es jetzt um eine Grundsatzfrage zu diesem Thema oder hat sich die Bank bei irgendetwas "quergestellt"?

Verfasst: 14.07.2015, 11:40
von danunt
Ich habe 2002 nur die Kopie des Vertrages erhalten in dem die Streichung nicht vorgenommen wurde, das Original mit der Streichung blieb bei der Bank. Also hatte ich nur die (falsche) Kopie in meinen Händen, 2009 hat dann die Bank einen Refinanzierungszuschlag zum vereinbarten Aufschlag eingehoben.
Und dies ist nun ein Streitpunkt auf den ich mich jetzt vorbereite, und daher bereite ich mich auf alle Eventualitäten vor, und eine davon wäre auch diese in meinen Augen (Urkundenfälschung).

Verfasst: 15.07.2015, 06:32
von BetterToCallSaul
Fälschung ist es mit Sicherheit nicht

Was sagt den die Bank dazu?

Verfasst: 15.07.2015, 08:45
von danunt
Habe sie noch nicht damit konfrontiert.
Keine Fälschung? Hmm Wenn ich zb.mit jemandem einen Vertrag abschließe und ihm anschließend eine Kopie übergebe die nicht dem original entspricht dann wäre das mit Sicherheit eine Fälschung, na klar aber bei einer Bank doch nicht die dürfen doch alles.

Verfasst: 16.07.2015, 09:36
von BetterToCallSaul
Vielleicht sollten sie einmal darüber sprechen

Das Problem mit den Kopien ist das diese einfach ausgedruckt werden. Wenn ich am Original etwas verändere ist dies natürlich nicht auf der Kopie

Verfasst: 16.07.2015, 11:42
von danunt
Der Kreditvertrag wurde unterzeichnet und ca. 2-3 Wochen später habe ich die Kopie erhalten, da sollte man schon eine Originalkopie erhalten.

Verfasst: 17.07.2015, 00:48
von schanzenpeter
wie kommt Ihre Unterschrift auf die falsche Kopie?

Verfasst: 17.07.2015, 09:13
von danunt
Es ist keine Unterschrift auf der Kopie.