Kreditvertrag
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- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Das Original mit Originalunterschrift bleibt idR beim Geldinstitut. Der Kunde erhält eine Kopie bzw Abschrift. Müsste im Vertrag festgelegt sein.
Hat weder das Original noch die Kopie die Unterschrift, dann ist die Bank darüber beweispflichtig, dass diese Vereinbarung tatsächlich und wirksam zu Stande gekommen ist.
Hat weder das Original noch die Kopie die Unterschrift, dann ist die Bank darüber beweispflichtig, dass diese Vereinbarung tatsächlich und wirksam zu Stande gekommen ist.
Das Original gilt aber nur dann im Rechtsverkehr, wenn die Änderungen nachweislich mit Ihrer Zustimmung erfolgten. Auch hier findet sich regelmäßig in Kreditverträgen der Passus, dass Änderungen - bei sonstiger Ungültigkeit - nur schriftlich zu erfolgen haben.
Warum Ihnen die Bank eine (aktuelle) Kopie ohne dieser Änderung übermittelt hat müsste die Bank aufklären.
Warum Ihnen die Bank eine (aktuelle) Kopie ohne dieser Änderung übermittelt hat müsste die Bank aufklären.
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- Registriert: 13.02.2015, 08:57
Ok, werde jetzt dieses Thema beenden!!
Ich hätte aber noch eine Frage:
Mein Kreditvertrag ist an den 3 Monats-Libor gebunden.
Berechnungsbasis letzter Einzelwert!!
Was bedeutet das? Wird hier der Zinssatz am letzten Tag der Zinsberechnung herangezogen oder der durchschnittliche Zinssatz dieser
3 Monate???
Danke
Ich hätte aber noch eine Frage:
Mein Kreditvertrag ist an den 3 Monats-Libor gebunden.
Berechnungsbasis letzter Einzelwert!!
Was bedeutet das? Wird hier der Zinssatz am letzten Tag der Zinsberechnung herangezogen oder der durchschnittliche Zinssatz dieser
3 Monate???
Danke
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