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Uber Taxi Schaden

Verfasst: 10.07.2015, 11:25
von fentanyl
Hallo zusammen!
Ich habe ein Problem mit dem Fahrservice Uber in Wien, hier meine Geschichte:
Ich bin am 22.6. um 3 Uhr früh mit einem Uber-Taxi heimgefahren. Ich war zu dem Zeitpunkt leicht angetrunken. Der Taxifahrer blieb vor meiner Haustüre stehen und ich machte nachdem ich geschaut habe ob von hinten kein Auto überholt die Türe auf. In diesem Moment ist ein Fahrer auf der Gegenverkehrsspur vorbeigefahren und mit dem Seitenspiegel an der Autotüre gestriffen. Der Seitenspiegel war dadurch leicht beschädigt, die Autotüre von dem Taxi hat einen kaum sichtbaren Kratzer.
Das entgegenkommende Auto blieb stehen, der Fahrer und Beifahrer waren aus Polen und wollten keinen Unfallbericht schreiben bzw keine Polzei, stattdessen wollten sie 35€ für den kaputten Seitenspiegel. Ich habe von den Schäden Fotos angefertigt und mein Uber-Lenker meinte an seinem Auto ist eh kein Schaden entstanden, das passt für ihn ich kann gehen, den Rest klärt er.
Jetzt habe ich vorgestern eine Mail von Uber erhalten ich solle mich mit dem Fahrer in Verbindung setzen wegen des Vorfalles. Das habe ich gemacht und am Telefon sagte mir der Fahrer ich solle bitte mit seinem Chef reden, der nimmt das alles in die Hand. Von ihm war zu dem Vorfall keine weitere Information zu bekommen. Kaum hatte ich aufgelegt rief mich sein „chef“ an, er wäre der Leiter des Taxifahrers und ich schulde ihm für den Schaden 250€, sollte ich es offiziell machen wollen wäre die Summe „erheblich“ höher. Darauf hin erwiderte ich nur ich will damit erst mit Uber sprechen, und kann ihm zu diesem Zeitpunkt keine Aussage über den Vorfall geben.
Nun fühle ich mich doch ein bisschen eingeschüchtert, aber mich auch sehr im Unrecht, das aus einem 35€ Schaden plötzlich 250€ wären. Aber es klingt für mich danach als würde der „chef“ der eigentlich mit dem ganzen nichts zu tun hat nur auf schnelles Geld aus.
Habt ihr für mich Rat wie ich mich jetzt verhalten soll?`

Liebe Grüße

Verfasst: 10.07.2015, 11:53
von BetterToCallSaul
Ja ignorieren

Verfasst: 10.07.2015, 12:10
von lexlegis
Wenn der Werkvertrag zwischen Taxi-Fahrer und Passagier geschlossen wird muss sich meiner Meinung nach der Taxifahrer darum kümmern, dass er sein Taxi so platziert, dass für den Passagier ein gefahrenloses Ein- und Aussteigen möglich ist, er muss also dort stehen bleiben, wo keine Gefahr beim Ein- und Aussteigen herrscht. Insbesondere trifft ihn meines Erachtens diese ihm durchaus zumutbare Sorgfaltspflicht bei nächtlichen oftmals betrunkenen Passagieren und auch dann, wenn diese darauf bestehen mitten auf der Straße auszusteigen.

Sollten Sie sich zum Unfallzeitpunkt in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand befunden haben, vielmehr, sollten sie zu diesem Zeitpunkt noch ausreichend handlungs- und einsichtsfähig gewesen sein, kann man ihnen ebenso sorgfaltswidriges Verhalten anlasten, zumal Sie bei einer Straße mit Gegenverkehr, wo die Gefahr besteht überholende Autos beim Aussteigen zu übersehen, unüblicher weise auf der hinteren linken Seite des Taxis ausgestiegen sind und ein Aussteigen auf der rechten Seite diesen Unfall vermieden hätte. In diesem Fall trifft Sie eine Mitschuld am Unfall. Sollten Sie stark betrunken gewesen sein und nicht mehr daran gedacht haben auf der rechten Seite auszusteigen, ist ein Verschulden ebenso denkbar, da Sie sich bewusst in diesen Rauschzustand versetzt haben (§ 1307 ABGB).

Des Weiteren ist zu klären, ob das sich zum Unfallzeitpunkt im Gegenverkehr befindliche Fahrzeug ordnungsgemäß die Spur gehalten hat bzw. ob der Taxilenker zumindest weiter rechts und nicht mittig am Fahrstreifen stehen geblieben ist.

Taxiunternehmen sind ziemlich sicher versichert für solche Fälle, alles andere wäre undenkbar. Da kein Personenschaden entstanden ist, entfällt die strafrechtliche Relevanz (fahrlässige Sachbeschädigung ist irrelevant gemäß § 7 Abs 1 StGB; anders z.B.: § 88 Abs 1 StGB). Der Unternehmer versucht hier scheinbar doppelt zu kassieren. Einerseits durch die Versicherung, andererseits durch Sie.

Verfasst: 15.07.2015, 13:33
von MG
Meiner Ansicht nach haftet der Fahrgast aus dem Beförderungsvertrag für die von ihm verursachten Schäden am Beförderungsmittel. Allenfalls könnte man prüfen, ob den Fahrer ein (geringes) Mitverschulden trifft.