Eigentümerwechsel Bauwerber lässt nachträglich etwas ändern

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tomtom2
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Eigentümerwechsel Bauwerber lässt nachträglich etwas ändern

Beitrag von tomtom2 » 10.07.2015, 05:31

Liebe Forum Gemeinde,


Ich habe im Frühjahr 2015 in einem 2014 generalsanierten Altbauhaus in Wien eine Wohnung mit Terrasse und Garten gekauft.

Es wurde ein Metallgerüst (Balkonturm) errichtet, jedoch bei der Wohnung über meiner kein Balkon errichtet.
Dies war ein zusätzliches Kaufargument für mich (Mitarbeiter/Makler des Verkäufers [Immobilienfirma] sprach von mehr Raum nach oben, keine eingeschränkte Sonneneinstrahlung usw.).

Seit April 15 gibt es eine Fertigstellungsanzeige für das gesamte Bauvorhaben durch die MA 37 - jetzt möchte der Verkäufer/Bauwerber den Balkon bei besagter Wohnung bauen. Der Eigentümer dieser Wohnung ist die Immobilienfirma.

Bei der Einreichung der gesamten geplanten Umbauten und Erneuerungen 2013 durch die Immobilienfirma war dieser Balkon eingezeichnet und wurde bewilligt.

Aus Sicht der MA37 darf somit gebaut werden.

Nur hat zwischenzeitlich die Immobilienfirma fast alle Wohungen verkauft - es gab also mehrere Eigentümerwechsel.
Der Balkon wird klarerweise an der Allgemeinfläche (Metallgerüst) montiert. Muss die Immobilienfirma von den neuen Wohnungsinhabern (darunter auch ich) die Zustimmung haben, oder darf sie nur aufgrund der Baubewilligung den Balkon errichten?

Über Tipps wo ich mich diesbezüglich (Gesetzestexte, bereits gültige Rechtssprechungen ähnlicher Fälle) weiter informieren könnte, wäre ich sehr dankbar.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 14.07.2015, 14:12

Handelt es sich um eine baubehördliche Auflage dann ist dies jedenfalls als öffentlich rechtliche Verpflichtung bindend.
Wie dies mit den jeweiligen Eigentümern bzw Mietern im Innenverhältnis geregelt wird, spielt dabei keine Rolle.

MG
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Beitrag von MG » 15.07.2015, 13:25

In baurechtlicher Hinsicht ist die Errichtung rechtens.

Ob Sie als Miteigentümer diese Errichtung dulden müssen, kann man ohne genau Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht sicher beantworten.

Ist der Balkon in der Nutzwertfestsetzung der betroffenen Wohnung enthalten?

Gibt Klauseln im Kaufvertrag betreffend Zustimmung zum Balkon?

Ist im Wohnungseigentumsvertrag diesbezüglich etwas geregelt?

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