Veranstaltung Schadenersatz
Verfasst: 31.12.2005, 20:48
Hallo Zusammen,
unsere Firma ist im Event Beriech tätig und veranstaltet kleine Musik Events.
Folgender Fall ist uns widerfahren.
Wir suchten für eine Veranstaltung ein neues Gebäude und wurden in einem Stillgelegten Hotel fündig (Stillegung Aufgrund von einem Schalganfall des Betreibers seit 4 Jahren)
Die Besichtigung des Lokales war erfolgreich und wir vereinbarten einen Mündlichen Vertrag über die Mietung des Obkektes.
Einen Tag vor Veranstaltungsbeginn wurde von der Bezirkshauptmannschaft ein Verbot über die Veranstaltung erhoben aufgrund Bautechnischer Mängel des Gebäudes.
Natürlich konnte dadurch der Event nicht stattfinden und wir haben einen hohen Kostenausfall aufgrund von Musiker Buchungen und miete von Technischem Equipment.
Meine Frage ist nun , ob es möglich ist den Besitzer zu einem Schadenersatz klagen zu können, da er ja für den einwandfreien Zustand des Gebäudes Verantwortlich ist und sich im vorhinein darum kümmern muss bevor er eine Öffentliche Veranstaltung zulässt.
Ich hoffe hier auf einige Anregungen zu kommen, da ein Ausfall mit einem hohen Geldaufwand verbunden ist und ich so schnell nicht aufgeben will.
Schönen Start ins neue Jahr
Michael Wachter
unsere Firma ist im Event Beriech tätig und veranstaltet kleine Musik Events.
Folgender Fall ist uns widerfahren.
Wir suchten für eine Veranstaltung ein neues Gebäude und wurden in einem Stillgelegten Hotel fündig (Stillegung Aufgrund von einem Schalganfall des Betreibers seit 4 Jahren)
Die Besichtigung des Lokales war erfolgreich und wir vereinbarten einen Mündlichen Vertrag über die Mietung des Obkektes.
Einen Tag vor Veranstaltungsbeginn wurde von der Bezirkshauptmannschaft ein Verbot über die Veranstaltung erhoben aufgrund Bautechnischer Mängel des Gebäudes.
Natürlich konnte dadurch der Event nicht stattfinden und wir haben einen hohen Kostenausfall aufgrund von Musiker Buchungen und miete von Technischem Equipment.
Meine Frage ist nun , ob es möglich ist den Besitzer zu einem Schadenersatz klagen zu können, da er ja für den einwandfreien Zustand des Gebäudes Verantwortlich ist und sich im vorhinein darum kümmern muss bevor er eine Öffentliche Veranstaltung zulässt.
Ich hoffe hier auf einige Anregungen zu kommen, da ein Ausfall mit einem hohen Geldaufwand verbunden ist und ich so schnell nicht aufgeben will.
Schönen Start ins neue Jahr
Michael Wachter