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Baurecht - Gartenhaus im Grüngürtel

Verfasst: 08.07.2015, 13:02
von p_brunner
Wir haben vor wenigen Tagen von der Gemeinde eine Aufforderung bekommen unser Gartenhaus aus dem Grüngürtel im eigenen Grundstück zu versetzen.

Kurze Vorgeschichte:
Das Gartenhaus wurde vor ca. 6 Jahren erstellt. Wir haben nicht darauf geachtet bzw. wußten wir nicht genau, dass dieser Teil des Grundstückes als Grüngürtel ausgewiesen ist. Da es sich um ein kleines Gartenhaus handelt haben wir auch keine Bauanzeige bei der Gemeinde erstattet :-)

Jetzt will die Gemeinde, dass wir das Gartenhaus aus dem Grüngürtel versetzen. Der Grüngürtel ist mit einer Breite von 8 Metern definiert. Das Gartenhaus steht in diesem Bereich. Natürlich ist das versetzen nicht so einfach. Haben wir da eine andere Möglichkeit? Läßt sich ein kleiner Bereich unseres Gartens vielleicht umwidmen?

Wir wären über jeden Tipp dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brunner

Verfasst: 14.07.2015, 14:16
von Manannan
Das eine ist die Widmung, das andere sind die bautechnischen Vorschriften. Selbst bei einer anderen Widmung würden Sie für das Gartenhaus als Gebäude bzw Bauwerk im Sinne der für Wien geltenden baurechtlichen Vorschriften eine Bewilligung benötigen.
Letztlich wird die Stadt Wien mit einem Abbruchauftrag reagieren, da es sich um ein konsensloses Bauwerk handelt.

Erkundigen Sie sich daher

1) ob das Gartenhaus überhaupt (nachträglich) bewilligungsfähig ist und wenn ja, dann
2) bezüglich der Umwidmung.

Danke

Verfasst: 20.07.2015, 08:58
von p_brunner
Herzlichen Dank für ihre Antwort.

Das gleiche wird wahrscheinlich auch für Niederösterreich gelten oder?
Welche Kosten würden in etwa auf mich zukommen sofern einer Umwidmung zugestimmt wird?

lg
Peter Brunner

Verfasst: 20.07.2015, 10:57
von Manannan
Da auf eine Umwidmung kein subjektiver Rechtsanspruch besteht sondern diese stets im öffentlichen Interesse zu erfolgen hat, kommen - falls Ihrer Anregung stattgegeben werden sollte - auf Sie aus diesem Titel keine Kosten zu.

Raumordnung und Baurecht ist zwar Ländersache und daher in den einzelnen materiellen Bestimmungen unterschiedlich, die Systematik hingegen einheitlich. Bautechnische Vorschriften sind baurechtlicher und Widmungen hingegen raumordnungsrechtlicher Natur.

Verfasst: 24.07.2015, 10:34
von p_brunner
Herzlichen Dank für ihre Antwort!

lg
Peter Brunner