Paintball

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Lukas Fulterer2
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Paintball

Beitrag von Lukas Fulterer2 » 01.07.2015, 12:40

Hey,
ich hätte da mal eine Frage.

Ich und ein paar Freunde würden gerne auf einem Privaten Grundstück ein Paintballfeld aufbauen(Hobbymäßig, nicht gewerblich). Über den Auflagen und dem Schutz der notwendig ist bin ich informiert, ich hab aber noch ein zwei Fragen die ich nirgends finden konnte.

1.) Wie sieht es aus wenn das Grundstück im Wohngebiet wäre? Is das absolut Taboo oder brauch ich eine spezielle Genemigung(Erlaubniss der Nachbarn?) oder wie ist da die Gestzlage? Das grundstück ist glaub ich nicht für den Gewerblichen gebrauch gewidmet(bin nicht ganz sicher,sry).

2.) Dürften auf dem Privatgrund auch Minderjährige ab 14 mit Einverständniss-Erklärung spielen? Der Makierer gehört einem Erwachsenen. Geht das oder is das nur auf in einem Offiziellen Betrieb erlaubt?

Ich danke schonmal im vorauß für die Antworten :)

:D :D



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 01.07.2015, 17:01

Spielen ist grundsätzlich jedermann erlaubt, ob mit Wasser- oder Paintballpistolen.

Wenn jemand auf seinem Grund eine Paintball-Spielwiese dazu errichtet muss er unter Umständen die nach dem jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachten (Errichten von Gebäuden oder Mauern zum Schutz vor den Kugeln).

Problematisch werden in einem Wohngebiet eher der vom Paintball-Feld ausgehende Lärm und etwaige Verschmutzungen durch verirrte Kugeln sein.

Erkundigen Sie sich zunächst bei der zuständigen Gemeinde zu welchen Zeiten lärmerregende Tätigkeiten wie Rasenmähen und ähnliches erlaubt sind (Gemeindeverordnung) und spielen Sie nur zu diesen Zeiten.

Schließen Sie eventuell eine Versicherung ab, falls sich eine Kugel auf ein fremdes Auto oder eine Fremde Häuserwand verirrt. Es kann passieren dass manche Gäste aus Jux, vielleicht sogar mutwillig auf fremde Sachen schießen. Für den daraus entstandenen Schaden haftet dann vermutlich der Eigentümer des Grundstücks, wenn der Übeltäter nicht ausfindig gemacht werden kann (analog dazu § 1318 ABGB).

Das Markieren mit einer Paintball-Kugel kann zu blauen Flecken (Hämatomen) führen, welche als Körperverletzung im Sinne des StGB (§ 83 Abs 1 StGB) zu deklarieren sind. Eine Körperverletzung ist gemäß § 90 Abs 1 StGB nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte in diese einwilligt und sie nicht den guten Sitten widerstrebt (ethisch anerkannt ist). Paintball ist ein allgemein anerkannter und auch legaler Sport, also wird eine gültige Einwilligung in die aus der Ausübung des Sportes resultierenden Verletzungen möglich sein, dennoch sollten Sie auch von mündig minderjährigen Personen (Personen ab dem 14. Lebensjahr bis zum 18 LJ), die schriftliche Erlaubnis der Eltern einholen.

Sollten Personen, die nicht Teil des Spiels sind irrtümlich getroffen werden liegt fahrlässige KV nach § 88 Abs 1 StGB vor. Diese ist bei bloß geringen Folgen (blauer Fleck am Körper) straflos (§ 88 Abs 2 Z 3 StGB).

Sollte es jedoch ins Auge gehen, sehen die Folgen schon anders aus. Achten Sie deshalb auf einen entsprechenden Schutz und ausreichend Platz, dass die Kugeln keine Unbeteiligten treffen. Mutwilliges schießen auf Unbeteiligte stellt ebenso eine KV dar (vorsätzlich nach § 83 Abs 1 StGB), die nicht gerechtfertigt ist.

Jeder Teilnehmer sollte eine Verzichtserklärung unterzeichnen, sollte er sich bei der Ausübung des Sports verletzen (ausrutschen mit Folgen zb). Der Eigentümer sollte sich wirklich ausreichend absichern, er ist verantwortlich dafür, dass das Spielgelände in einem gefahrlosen und ordentlichen Zustand ist. Mauern oder andere Hindernisse sollten so beschaffen sein, dass keine Gefahr davon ausgeht, verzichten Sie deshalb auf Stacheldraht oder ähnliches, auch wenn es authentisch wirken mag.

Ansonsten sehe ich keinen Grund, weshalb Sie nicht spielen sollten, solange sich das im kleinen Kreis abspielt und nicht als Veranstaltung im Sinne des Veranstaltungsgesetz zu werten ist.

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