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gebrochene Hand

Verfasst: 20.06.2015, 11:18
von smallstone
Hallo!

Ich hab eine Frage bezüglich Schadensersatz bzw. ob ich überhaupt einen Anspruch geltend machen kann.

Hier mein Fall:

Ich hab mir vor einem Monat die Hand gebrochen und bekam daher vier Wochen einen Gips. Der Gips wurde nach ca zwei Wochen ausgewechselt. Anscheinend - die Ärzte wissen nicht warum - hat sich durch den neuen Gips eine Fehlstellung gebildet. Ich muss jetzt operiert werden und bekomm erneut vier Wochen einen Gips.

Der Fehler aus meiner Sicht war, dass nach dem neuen Gips kein Kontrollröntgen mehr gemacht wurde und daher Fehlstellung nicht erkannt wurde.


Was meint Ihr dazu? Macht es Sinn das ganze mit einem Anwalt zu verfolgen?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Danke und liebe Grüße,
Severin

Verfasst: 20.06.2015, 16:16
von Manannan
Wenn dieses Kontrollröntgen nach Art der Verletzung notwendig und auch Teil für den Behandlungserfolg war bzw vorgeschrieben war, dann macht es Sinn, einen Patientenanwalt einzuschalten.

Verfasst: 21.06.2015, 10:47
von Hubert Neubauer
Patientenanwalt? Das bringt nix. Gehen Sie lieber zu einem richtigen Anwalt.

Wenn Sie mir Ihre Email Adresse geben, kann ich Ihnen weitere Infos zum Arzthaftungsrecht zur Verfügung stellen.

Verfasst: 23.06.2015, 07:30
von smallstone
Danke für die Antworten!

Ich werde am Mittwoch operiert und werde daher erst nachdem ich das hinter mir habe den Rechtsstreit beginnen.

Als ersten Schritt werde ich den Patientenanwalt konsultieren, weil hier keine Kosten erstehen. Erst wenn ich sehe das ich im Recht bin werde ich einen richtigen Anwalt zu Rate ziehen.

Ist das ein guter Plan?

Verfasst: 23.06.2015, 12:49
von Manannan
Diese Vorgangsweise würde ich Ihnen empfehlen. Zuerst den Patientenanwalt konsultieren und dann können Sie noch immer einen Anwalt zu Rate ziehen.

Verfasst: 23.06.2015, 17:51
von Hubert Neubauer
Gehen Sie gleich zu einem Rechtsanwalt. Der Patientenanwalt ist nicht zu empfehlen.

Verfasst: 24.06.2015, 19:51
von smallstone
Operation bestanden.

Wissen Sie ungefähr welche Kosten dabei entstehen können?
Ich arbeite zwar schon, bin aber offiziell noch Student und hab daher kaum Geld übrig.

Verfasst: 25.06.2015, 08:03
von Hubert Neubauer
Sind Sie rechtschutzversichert?

Verfasst: 25.06.2015, 18:22
von smallstone
nein, leider nicht

Verfasst: 25.06.2015, 22:17
von MeisterLampe2
Haben Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung?

Verfasst: 26.06.2015, 09:55
von Hubert Neubauer
MeisterLampe hat geschrieben:Haben Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja, wie alt sind Sie und stehen Sie in einem Ausbildungsverhältnis?

Verfasst: 26.06.2015, 15:21
von smallstone
ich bin 31, und bin als student einer fachhochschule inskribiert.