Eigentumswohnung- Rücktritt vom Kauf
Verfasst: 28.12.2005, 17:05
Hallo!
Ich möchte gerne wissen, unter welchen Umständen man vom Kauf einer Eigentumswohnung zurücktreten kann, ohne Geld zu verlieren.
Bei mir sieht die Situation so aus, dass ich leider erst im Nachhinein draufgekommen bin, dass so einiges an der Wohnung nicht passt bzw. von der Beschreibung abweicht.
z.B. wurde die Wohnung als bezugsfertig beschrieben, in Wahrheit existierte weder eine Baubewilligung, noch eine Benützungsbewilligung, außerdem war nicht mal ein Gaszähler eingebaut.
Die ganze Abwicklung ist noch im Laufen, z.B. werden Gutachten erstellt und neue Einreichpläne gezeichnet, damit zumindest nachträglich Baubewilligung und Benützungsbewilligung erstellt werden können. Das zieht sich jetzt schon seit 1 1/2 Jahren hin, under Anderem auch deshalb, weil in eingen Wohnungen z.B. die Stiegen zu steil oder zuwenig Fenster vorhanden sind.
Langsam wird die Sache wirklich mühsam und ein Ende ist nicht in Sicht. Es soll zwar demnächst Wohnungseigentum begründet werden, ich nehme aber an, dass das nicht geht, solange nicht Bau- und Benützungsbewilligung vorhanden sind. Mittlerweile überlege ich wirklich, ob die Wohnung die ganze Mühe wert ist.
Kann ich noch vom Kauf zurücktreten mit der Begründung, dass wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, ohne finanziellen Schaden zu erleiden?
Falls ja, wie gehe ich da am Besten vor?
Kann ich auch vom Makler eine Rückzahlung der Verkaufsprovision verlangen, wenn der Kauf letztendlich doch nicht zustande kommt?
Danke und LG
Brigid
Ich möchte gerne wissen, unter welchen Umständen man vom Kauf einer Eigentumswohnung zurücktreten kann, ohne Geld zu verlieren.
Bei mir sieht die Situation so aus, dass ich leider erst im Nachhinein draufgekommen bin, dass so einiges an der Wohnung nicht passt bzw. von der Beschreibung abweicht.
z.B. wurde die Wohnung als bezugsfertig beschrieben, in Wahrheit existierte weder eine Baubewilligung, noch eine Benützungsbewilligung, außerdem war nicht mal ein Gaszähler eingebaut.
Die ganze Abwicklung ist noch im Laufen, z.B. werden Gutachten erstellt und neue Einreichpläne gezeichnet, damit zumindest nachträglich Baubewilligung und Benützungsbewilligung erstellt werden können. Das zieht sich jetzt schon seit 1 1/2 Jahren hin, under Anderem auch deshalb, weil in eingen Wohnungen z.B. die Stiegen zu steil oder zuwenig Fenster vorhanden sind.
Langsam wird die Sache wirklich mühsam und ein Ende ist nicht in Sicht. Es soll zwar demnächst Wohnungseigentum begründet werden, ich nehme aber an, dass das nicht geht, solange nicht Bau- und Benützungsbewilligung vorhanden sind. Mittlerweile überlege ich wirklich, ob die Wohnung die ganze Mühe wert ist.
Kann ich noch vom Kauf zurücktreten mit der Begründung, dass wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, ohne finanziellen Schaden zu erleiden?
Falls ja, wie gehe ich da am Besten vor?
Kann ich auch vom Makler eine Rückzahlung der Verkaufsprovision verlangen, wenn der Kauf letztendlich doch nicht zustande kommt?
Danke und LG
Brigid