Eigentumswohnung- Rücktritt vom Kauf

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JUSLINE
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Eigentumswohnung- Rücktritt vom Kauf

Beitrag von JUSLINE » 28.12.2005, 17:05

Hallo!



Ich möchte gerne wissen, unter welchen Umständen man vom Kauf einer Eigentumswohnung zurücktreten kann, ohne Geld zu verlieren.



Bei mir sieht die Situation so aus, dass ich leider erst im Nachhinein draufgekommen bin, dass so einiges an der Wohnung nicht passt bzw. von der Beschreibung abweicht.



z.B. wurde die Wohnung als bezugsfertig beschrieben, in Wahrheit existierte weder eine Baubewilligung, noch eine Benützungsbewilligung, außerdem war nicht mal ein Gaszähler eingebaut.

Die ganze Abwicklung ist noch im Laufen, z.B. werden Gutachten erstellt und neue Einreichpläne gezeichnet, damit zumindest nachträglich Baubewilligung und Benützungsbewilligung erstellt werden können. Das zieht sich jetzt schon seit 1 1/2 Jahren hin, under Anderem auch deshalb, weil in eingen Wohnungen z.B. die Stiegen zu steil oder zuwenig Fenster vorhanden sind.



Langsam wird die Sache wirklich mühsam und ein Ende ist nicht in Sicht. Es soll zwar demnächst Wohnungseigentum begründet werden, ich nehme aber an, dass das nicht geht, solange nicht Bau- und Benützungsbewilligung vorhanden sind. Mittlerweile überlege ich wirklich, ob die Wohnung die ganze Mühe wert ist.



Kann ich noch vom Kauf zurücktreten mit der Begründung, dass wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, ohne finanziellen Schaden zu erleiden?

Falls ja, wie gehe ich da am Besten vor?

Kann ich auch vom Makler eine Rückzahlung der Verkaufsprovision verlangen, wenn der Kauf letztendlich doch nicht zustande kommt?



Danke und LG

Brigid



Gene
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RE: Eigentumswohnung- Rücktritt vom Kauf

Beitrag von Gene » 28.12.2005, 18:27

Das wichtigste Kriterium ist sicher die nicht vorhandene Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige ZU einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

Deshalb würde ich dem Makler schriftlich eine angemessene (Nach-) Frist von einem Monat setzen und ihm bei Nichteinhaltung den Vertragsrücktritt ankündigen.


MEMIL
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RE: Eigentumswohnung- Rücktritt vom Kauf

Beitrag von MEMIL » 01.01.2006, 12:22

Gene hat Recht. Eine Nachfrist ist angebracht. Wenn die Situation wirklich so dramatisch ist, wird ein Rücktritt sicher auch möglich sein, sowie auch die Rückzahlung der Provision. Notwendig ist jedoch die Einbringung der Klage innerhalb 3 Jahre ab der Abwicklung des Kaufes, weil danach bestimmte beginnen Pflichte (wie Baufehler die nicht beanstanden wurden, Zahlung des Maklers, usw.) zu verjähren.

Die Nachfrist kann 14 für Beginn der Verbesserung, bzw. Antrag auf Erteilung der Baubewilligung, betragen. Die Durchführung kann bis 6 Monate dauern, und auch bei Abstandnahme des Rücktritts, können Sie auf Wertminderung und finanziellen Schäden klagen.

MFG,

MEMIL


MEMIL
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RE: Eigentumswohnung- Rücktritt vom Kauf

Beitrag von MEMIL » 01.01.2006, 12:22

Gene hat Recht. Eine Nachfrist ist angebracht. Wenn die Situation wirklich so dramatisch ist, wird ein Rücktritt sicher auch möglich sein, sowie auch die Rückzahlung der Provision. Notwendig ist jedoch die Einbringung der Klage innerhalb 3 Jahre ab der Abwicklung des Kaufes, weil danach bestimmte beginnen Pflichte (wie Baufehler die nicht beanstanden wurden, Zahlung des Maklers, usw.) zu verjähren.

Die Nachfrist kann 14 für Beginn der Verbesserung, bzw. Antrag auf Erteilung der Baubewilligung, betragen. Die Durchführung kann bis 6 Monate dauern, und auch bei Abstandnahme des Rücktritts, können Sie auf Wertminderung und finanziellen Schäden klagen.

MFG,

MEMIL


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