Strafanzeige wegen Betruges von Ausländischem Online Shop

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adahof
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Strafanzeige wegen Betruges von Ausländischem Online Shop

Beitrag von adahof » 10.06.2015, 14:41

Liebe Jusline Community,

ich habe vor einiger Zeit ein paar Kleidungsstücke bei einem Online shop aus Großbritannien bestellt. 2 Artikel fehlten bei der Bestellung. Ein Stück davon ,wurde auf einem beiliegenden Zettel vermerkt, würde in einer zweiten Lieferung bei mir eingehen. Tat es bis jetzt auch nicht.
Der Verkäufer ließ mich wissen er hätte genau 1.93 kg losgeschickt. Auf dem GLS Etikett stehen jedoch 1.58kg vermerkt was ca. dem Gewicht der Ware entspricht die ich tatsächlich erhalten habe.
Ich habe einen Paypal Fall geöffnet und die Lage beschrieben.

In der Zwischenzeit ließ es sich der Verkäufer nicht nehmen mir mit einer polizeilichen Strafanzeige wegen Betruges und einem Gerichtsverfahren zu drohen, im Falle ich den Fall auf Paypal nicht schließe.

Ist das zulässig? Wie könnte ich mich weiter verhalten?

Der Betrag um den es hier geht sind 77Pfund.

Vielen Dank für sämtliche Anregungen.



BatLB
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Beitrag von BatLB » 10.06.2015, 16:04

Natürlich brauchen sie sich von dieser Gestalt nicht einschüchtern lassen. Der Fall auf PayPal ist völlig gerechtfertigt. Sammeln Sie Beweise, stellen Sie genau fest welche Kleidungsstücke die Bestellung beinhaltet und melden sie was fehlt. Weiters heben Sie die Gewichtsbestätigung der Sendung auf und ebenso das vom Verkäufer bestätigte Gewicht. Da es hier bereits ungereimtheiten gibt, haben sie ja einen guten Stand.

Setzen Sie sich wenn möglich mit einer Konsumentenberatung auseinander und lassen sie sich ausführlich zu ihrem Fall aufklären. Immerhin behalten Sie zur Zeit ja einen Teil der Sendung, beanstanden aber den vollen Betrag. Eventuell sollten Sie auch alles was sie bisher erhalten haben zurückschicken, denn was man nicht bezahlt gehört Ihnen auch nicht. Was Sie genau tun sollten sollte Ihnen aber ein Anwalt oder die Konsumentenberatung sagen (können).

adahof
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Beitrag von adahof » 10.06.2015, 16:14

Danke zuallererst für Ihre Zeit und Mühe.

Ich habe bereits für alle Artikel bezahlt fordere nur den Teil für die fehlenden Artikel zurück. Ich würde auch alle weiteren gerne behalten wollen. Sollte dies einen Unterscheid machen wollte ich es anmerken.

Lg

BatLB
Beiträge: 68
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Beitrag von BatLB » 10.06.2015, 16:24

Nunja, dies ist sicherlich schwieriger. Es liegt immerhin ein Vertragsbruch des Verkäufers vor - Es wurde nicht geliefert was sie bezahlt haben. Dies nun aufzuteilen und nur zu bezahlen was angekommen ist würde zumindest ein wenig Kooperation des Verkäufers erfordern. Wenn sie tatsächlich bei PayPal einen Fall durchführen möchten, wird der Vertrag aufgelöst, ihr Geld zurücküberwiesen und die Waren müssten an den Verkäufer zurück.

Funktioniert denn keine Vereinbarung mit dem Verkäufer? Einfach ruhig und detailliert schicken, welche Artikel fehlen ? Wenn diese am Postweg verloren gegangen sind dann kann man sich ja eventuell auch irgendwie einigen - Oder das Paket ist noch irgendwo am Weg von England nach Österreich ?

Alles schwer schwierig. Ich würde in so einem Fall immer erst versuchen einen vernünftigen und kooperativen Weg zu gehen, das klingt nämlich nicht nach klassischem Vorgehen eines Betrügers. (Der sendet Ziegelsteine)

Wenn gar nichts hilft, wenden Sie sich an ihren Rechtschutz oder Anwalt.

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