Erbrecht - Frage zu Erbanteil Wohnhaus

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Pandora2
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Erbrecht - Frage zu Erbanteil Wohnhaus

Beitrag von Pandora2 » 10.06.2015, 10:41

Hallo zusammen,
folgendes Beispiel:

Ein Ehepaar mit 4 Kindern besitzt ein Einfamilienhaus. Das Grundstück bekam der Ehemann vor Jahren von seinen Eltern. Das Haus wurde während der Ehe gebaut. Im Grundbuch steht aber nur der Ehemann.
Es gibt weder einen Ehevertrag, noch ein Testament noch sonst irgend etwas!

Ich gehe nun davon aus, dass, wenn der Ehemann alleine im Grundbuch steht, er auch alleiniger Eigentümer ist. Auch, wenn das Haus während der Ehe gebaut wurde. Ist das so richtig?

Würde der Ehemann also sterben, bekäme die Ehefrau 1/3 und die Kinder 2/3 des Hauses. Ist das korrekt?

Würden Ehefrau und Ehemann zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen, würde der Ehefrau bereits jetzt die Hälfte des Hauses gehören und sie würde nach dem Tod des Ehemannes von der zweiten Hälfte nochmals 1/3 bekommen.

Sehe ich das so richtig?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte!

Vielen Dank!!
Schöne Grüße
Pandora



BatLB
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Beitrag von BatLB » 10.06.2015, 11:43

Tja, da beisst sich die Katze in den Schwanz. Wenn die Ehe lang genug war und das Haus auch noch während der Ehe gebaut wurde, wird die Frau sehr wohl einen Anteil einklagen können der einer eintragung im Grundbuch entspricht.

Dafür gibts ja das komplexe Familienrecht ... Ich würde davon ausgehen, dass die Frau sowohl bei Scheidung wie auch Tod den selben Teil bekommen wird als ob sie eingetragen wäre. 100% bin ich mir aber nicht sicher - Das wird dann wohl ein Richter entscheiden.

Pandora2
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Beitrag von Pandora2 » 10.06.2015, 13:23

Vielen Dank für Ihre Antwort! Das hilft mir schon sehr weiter.
Grund für meine Frage war nur, weil der Ehemann seinen Besitz gerne gerecht und zu Lebzeiten mit allseitigem Einverständnis regeln will (aus gesundheitlichen Gründen), damit es nach seinem Tod zu keinem "Erbstreit" kommt etc....
Sein kpl. Besitz wurde bereits geschätzt. Da wir aber nicht sicher waren, ob der Ehefrau aktuell schon ein Teil des Hauses gehört oder eben nicht, konnten wir den ungefähren Anteil eines jeden nicht ausrechnen. Grundsätzlich wäre also meine Rechnung so richtig, wie oben geschrieben?
Sollte der Ehemann wünschen, dass die Ehefrau mehr Anteil vom Haus erhält, hätte er ja noch Möglichkeiten (Grundbucheintragung, Schenkung, Testament, etc, etc, je nach Beratung). Es ist aber auch durchaus möglich, dass die Ehefrau gar keinen größeren Anteil vom Haus möchte (aufgrund Alter und sehr großem Haus...).
Es soll keiner bevor-/benachteiligt werden.
Deshalb nur meine Frage, ob die Rechnung grundsätzlich so richtig ist!
Vielen Dank!

BatLB
Beiträge: 68
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Beitrag von BatLB » 10.06.2015, 13:43

Bezüglich den Ansprüchen der Frau am Haus sollte auf jedenfall im vornherein geklärt werden was ihr Anspruch ist und wieviel sie fordert.

Was funktionieren würde wäre zum Beispiel ein Erbvertrag. Diesen können Mann und Frau schließen und explizit klären, wie das Erbe am Haus zu regeln ist. Dies geht dem Erbanteil und auch dem Testament voraus, das heisst dieser wird zuerst abgewickelt. Allerdings muss 1/4 des Besitzes der betreffenden Person frei bleiben, welches dann testamentarisch oder als Erbanteil an die natürlichen Erben vergeben wird.

Im Klartext: Hat der Ehemann 400.000 Euro Vermögen, dürfen nur 300.000 Euro davon per Erbvertrag verplant werden. 100.000 müssten zur freien Verfügung stehen, damit alle ihren Erbanteil erhalten können.

Wenn einzelne Gegenstände oder Stücke explizit an jemanden vererbt werden, nennt man dies Legat. Der Legatar, also der Begünstigte, bekommt das Legat von den Erben NACH der Erbaufteilung ausgehändigt.

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