Haftbefehl aussetzten?

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Andreas Hofer3
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Registriert: 09.06.2015, 10:20

Haftbefehl aussetzten?

Beitrag von Andreas Hofer3 » 09.06.2015, 10:25

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen mich ist ein Haftbefehl ausgestellt worden, da ich nach einem Haftaufschub nicht zur Haft angetreten bin. Die Vorgeschichte dazu ist, das ich wegen ausstehender Allimentezahlungen zu drei Monaten verurteilt worden bin.

Leider war die finanzielle Lage in den letzten Monaten mehr als schlecht und ich konnte den offenen Betrag nicht begleichen.

Seit 01.06. bin ich nun in einem Betrieb tätig, wo ich nach Rücksprache mit der Firmenleitung und als Vertragsbestandteil das Geld für den Ausstand erhalte.

Nun ist das Problem, dass das Geld erst am Freitag mir zur Verfügung steht und nun aber ein Haftbefehl seitens des zuständigen Bezirksgerichtes erlassen wurde. Dies teilte ich auch dem Arbeitgeber mit und hier habe ich gleich zu hören bekommen, das wenn ich in Haft muss, mein Vertrag auch aufgelöst wird, also kein Job und keine Möglichkeit den Außenstand zu begleichen.

Ich habe nun gelesen, das es die Möglichkeit gibt, ein Gnadengesuch einzureichen und mit diesem Gnadengesuch würde auch der Haftbefehl bis zur Entscheidung außer Kraft gesetzt.

Besteht diese Möglichkeit und wo muss ich das einreichen für eine sehr schnelle Bearbeitung?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas



BatLB
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Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 10.06.2015, 10:18

Sie haben sich jetzt schon große Probleme eingehandelt.

Wenn ein Haftbefehl besteht, wird jede Einreichung nichts bringen - Sie müssen sich unverzüglich stellen und mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen ! Dieser soll in ihrem Namen die Sachlage klären, dass der ausstehende Betrag am Freitag beglichen wird.

Da dieser Sachbestand nur unter der Prämisse zu erledigen ist dass sie NICHT in Haft kommen kann nur ein Anwalt für sie klären, für den Staat sind sie offiziell ein Straftäter auf der Flucht.

Ganz abgesehen von einer möglichen Objektivität haben sie sich das selbst eingehandelt. Es dauert eine gute Zeit, bis man von fehlenden Alimentezahlungen zur Haftstrafe kommt. Das mit "schlechten Monaten" abzutun ist viel zu einfach, in so einem Fall haben sie nämlich tausend Möglichkeiten gehabt dies abzuwenden. Einen Haftaufschub hatten sie auch bereits und die neue Frist nicht eingehalten.

Tut mir leid dass ich das so sage, aber in diesem Fall müssen Sie in den sauren Apfel beissen.

BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 11.06.2015, 07:41

SSKM

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