Haftbefehl aussetzten?
Verfasst: 09.06.2015, 10:25
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen mich ist ein Haftbefehl ausgestellt worden, da ich nach einem Haftaufschub nicht zur Haft angetreten bin. Die Vorgeschichte dazu ist, das ich wegen ausstehender Allimentezahlungen zu drei Monaten verurteilt worden bin.
Leider war die finanzielle Lage in den letzten Monaten mehr als schlecht und ich konnte den offenen Betrag nicht begleichen.
Seit 01.06. bin ich nun in einem Betrieb tätig, wo ich nach Rücksprache mit der Firmenleitung und als Vertragsbestandteil das Geld für den Ausstand erhalte.
Nun ist das Problem, dass das Geld erst am Freitag mir zur Verfügung steht und nun aber ein Haftbefehl seitens des zuständigen Bezirksgerichtes erlassen wurde. Dies teilte ich auch dem Arbeitgeber mit und hier habe ich gleich zu hören bekommen, das wenn ich in Haft muss, mein Vertrag auch aufgelöst wird, also kein Job und keine Möglichkeit den Außenstand zu begleichen.
Ich habe nun gelesen, das es die Möglichkeit gibt, ein Gnadengesuch einzureichen und mit diesem Gnadengesuch würde auch der Haftbefehl bis zur Entscheidung außer Kraft gesetzt.
Besteht diese Möglichkeit und wo muss ich das einreichen für eine sehr schnelle Bearbeitung?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
gegen mich ist ein Haftbefehl ausgestellt worden, da ich nach einem Haftaufschub nicht zur Haft angetreten bin. Die Vorgeschichte dazu ist, das ich wegen ausstehender Allimentezahlungen zu drei Monaten verurteilt worden bin.
Leider war die finanzielle Lage in den letzten Monaten mehr als schlecht und ich konnte den offenen Betrag nicht begleichen.
Seit 01.06. bin ich nun in einem Betrieb tätig, wo ich nach Rücksprache mit der Firmenleitung und als Vertragsbestandteil das Geld für den Ausstand erhalte.
Nun ist das Problem, dass das Geld erst am Freitag mir zur Verfügung steht und nun aber ein Haftbefehl seitens des zuständigen Bezirksgerichtes erlassen wurde. Dies teilte ich auch dem Arbeitgeber mit und hier habe ich gleich zu hören bekommen, das wenn ich in Haft muss, mein Vertrag auch aufgelöst wird, also kein Job und keine Möglichkeit den Außenstand zu begleichen.
Ich habe nun gelesen, das es die Möglichkeit gibt, ein Gnadengesuch einzureichen und mit diesem Gnadengesuch würde auch der Haftbefehl bis zur Entscheidung außer Kraft gesetzt.
Besteht diese Möglichkeit und wo muss ich das einreichen für eine sehr schnelle Bearbeitung?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas