Beschwerde oder Berufung
Verfasst: 06.06.2015, 14:59
Ich erlaube mir nachstehende Frage zu stellen und ersuche um Antworten:
Ich habe gestern, Freitag auf Grund eines Antrages, welchen in bei der Magistratsdirektion der Stadt Wien gestellt habe, einen abschlägigen Bescheid erhalten.
In der Rechtsmittelbelehrung ist angeführt, dass ich gegen diesen Bescheid BESCHWERDE an das Verwaltungsgericht Wien erheben kann.
Warum eine BESCHWERDE, wäre es nicht richtig BERUFUNG gegen den Bescheid.
Dieses "Schriftstück" ist schriftlich bei der Magistratsdirektion der Stadt Wien, einzubringen.
Warum ist dieses schriftlich an die MD der Stadt Wien zu schicken und nicht an das Verwaltungsgericht ?
Wie hat dann die 1. Seite auszusehen - Deckblatt:
Etwa so ?
Oberste Zeile Briefkopf des Absenders
danach die Behörde wie
Verwaltungsgericht
Berufungswerber:
vertreten durch:
wegen:
Berufung oder Beschwerde
Bitte entsprechende Antworten - recht herzlichen Dank
Eigenbau
Ich habe gestern, Freitag auf Grund eines Antrages, welchen in bei der Magistratsdirektion der Stadt Wien gestellt habe, einen abschlägigen Bescheid erhalten.
In der Rechtsmittelbelehrung ist angeführt, dass ich gegen diesen Bescheid BESCHWERDE an das Verwaltungsgericht Wien erheben kann.
Warum eine BESCHWERDE, wäre es nicht richtig BERUFUNG gegen den Bescheid.
Dieses "Schriftstück" ist schriftlich bei der Magistratsdirektion der Stadt Wien, einzubringen.
Warum ist dieses schriftlich an die MD der Stadt Wien zu schicken und nicht an das Verwaltungsgericht ?
Wie hat dann die 1. Seite auszusehen - Deckblatt:
Etwa so ?
Oberste Zeile Briefkopf des Absenders
danach die Behörde wie
Verwaltungsgericht
Berufungswerber:
vertreten durch:
wegen:
Berufung oder Beschwerde
Bitte entsprechende Antworten - recht herzlichen Dank
Eigenbau