Hallo an die Experten,
ein Geschäftspartner und ich beabischtigen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu Gründen und unter diesem Namen eine Internetplattform zu betreiben in der sich Betriebe präsentieren können.
Nun werden dazu gegenüber dem Endkunden ein Jahresvertrag abgeschlossen.
Nun meine Frage:
Kann eine GesbR als Vertragspartner (z.b. unter anderem in den AGB) auftreten oder müssen als Vertragspartner die Gesellschafter namentlich genannt werden?
Vielen Dank
Mike
GesbR als Vertragspartner?
Eine GesbR ist keine juristische Person und daher auch nicht parteifähig. Mangels Rechtspersönlichkeit fehlt ihr auch die Unternehmereigenschaft iSd UGB. Jede Person tritt somit im Außenverhältnis als natürliche Person auf und ist damit auch parteifähig; ihre Vertretungsbefugnis richtet sich im Innenverhältnis nach dem Gesellschaftsvertrag.
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